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Bildschirmarbeit
Foto: © Erwin Wodicka - fotolia.com

Kriterien für gesunde Bildschirmarbeit

  • 03.04.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne PC aus. Für Beschäftigte bedeutet die Arbeit am Computer meist Dauersitzen in einer monotonen Körperhaltung. Deshalb sollten Sie bei Bildschirmarbeitsplätzen auf folgende Kriterien achten, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Rund 18 Mio. Beschäftigte arbeiten in Deutschland an Bildschirmarbeitsplätzen. Diese auf den ersten Blick körperlich leichte Tätigkeit bedeutet Schwerstarbeit für Augen und eine Dauerbelastung für Muskulatur, Sehnen und Skelett. Die Gefährdungsbeurteilung zur Bildschirmarbeit und eine gesundheitsgerechte Einrichtung von PC-Arbeitsplätzen ist daher eine nicht zu vernachlässigende Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Fakten zur Bildschirmarbeit:

  • Mehr als 6 von 10 Beschäftigten in Deutschland benutzen am Arbeitsplatz einen Computer.
  • Etwa 18 Millionen Beschäftigte arbeiten an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen, oft stundenlang. Dazu kommen die privaten Stunden vor PC oder TV.
  • Etwa 80.000 Arbeitsstunden verbringen Beschäftigte in Büroberufen im Laufe ihres Arbeitslebens im Sitzen.
  • Jeder 3. Büroarbeiter klagt über Rückenschmerzen.
  • Ursache etwa jeder 4. Krankschreibung sind Muskel-Skelett-Erkrankungen.
  • Mehr als jeder 5. Bildschirmarbeiter leidet unter Schmerzen, Brennen oder Rötungen der Augen.
  • 9 von 10 Bildschirmarbeitern haben Beschwerden, aber nur 2 % nutzen eine Bildschirmbrille.

Die Zahlen im belegen: Die gesundheitsgerechte Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit zu vernachlässigen hieße, an der falschen Stelle zu sparen. Von Rückenproblemen geplagte Mitarbeiter mit brennenden Augen oder Mausarm sind weniger leistungsfähig, häufiger krank und machen mehr Fehler.

Die Gefährdungsbeurteilung zur Bildschirmarbeit ist gesetzlich gefordert

Die wichtigsten Vorgaben zur ergonomischen Gestaltung und Ausstattung im Betrieb finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie

  • fordert eine » Gefährdungsbeurteilung für alle vorhandenen Büro- und Telearbeitsplätze,
  • stellt Bedingungen für Bildschirm, Tastatur und Büromobiliar,
  • macht Vorgaben für Beleuchtung, Platzbedarf, Lärm, Strahlung und Raumklima.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge fordert darüber hinaus, dass der Arbeitgeber seinen Bildschirmarbeitern eine Untersuchung von Augen und Sehvermögen anbietet. Achten Sie bei der Begehung von Bildschirmarbeitsplätzen auf die in der nachfolgenden Tabelle genannten Punkte. Weitere Anforderungen und Details wie konkrete Messwerte finden Sie in den Technischen
Regeln für Arbeitsstätten, z. B. zur Beleuchtung (ASR 3.4) oder zum Raumklima (ASR 3.5).

Wer sich die Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Computerarbeitsplätzen „erspart“, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 €.

Anforderungen für gesunde Bildschirmarbeitsplätze

Viele Bildschirmarbeiter klagen nach einem langen Arbeitstag über Rücken- und Nackenschmerzen, sowie trockene oder tränende Augen. Deshalb sollten Sie in der Gefährdungsbeurteilung die Beleuchtung und Ergonomie der Bildschirmarbeitsplätze besonders unter die Lupe nehmen. Folgende Kriterien sollten Sie dabei beachten:

Kriterien für gesunde Bildschirmarbeit
Beleuchtung
  • angemessene Beleuchtungsstärke
  • Gleichmäßigkeit der Beleuchtung
  • Vermeiden von Spiegelungen und Blendeffekten
  • Vermeiden ungünstiger Schatten
Ergonomie
  • individuell einstellbare hochwertige Drehstühle
  • angemessene Tischhöhen
  • ausreichend große Tischflächen
  • jederzeit mögliche entspannte Körperhaltung, z. B. mithilfe einer Fußstütze
Monitore
  • strahlungsarme Bildschirme mit CE-Kennzeichnung
  • flimmerfreie Darstellung, dreh- und kippbar
  • korrekte Einstellung von Kontrast und Helligkeit
  • ausreichender Sehabstand
  • oberer Rand des Monitors nicht über Augenhöhe
Sonstige Arbeitsmittel
  • ergonomische Tastaturen, z. B. mit Handballenauflage
  • Ablageflächen für Dokumente in Griffnähe
  • frei positionierbare Vorlagenhalter für A4-Seiten
  • Möbeloberflächen ohne Glanz und störende Reflexionen
Raum
  • angemessene Raumtemperatur, ausreichende Luftfeuchtigkeit
  • keine störenden Luftbewegungen/Zugluft
  • Vermeiden störender Geräuschquellen (Drucker, Kopierer, benachbarte Tätigkeiten)

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Maßnahmen der Prävention

Aus der obenstehenden Tabelle geht hervor, dass ergonomisch gestaltete Tische und Stühle sowie die optimale Beleuchtung eine zentrale Rolle für die Gesundheit des Mitarbeiters spielen. Von Arbeitsmedizinern und Ergonomen wird ein häufiger Wechsel der Körperhaltung empfohlen, denn jede Einseitigkeit wird auf Dauer zur Belastung. Stellen Sie die folgenden günstigen Verhaltensmaßnahmen in Ihren Unterweisungen für Bildschirmarbeiter vor:

  • Sitzposition immer wieder variieren, z. B. durch Vorbeugen und Zurücklehnen am Bürostuhl
  • jede Möglichkeit zu Abwechslung und Bewegung nutzen, z. B. beim Telefonieren aufstehen
  • variable Sitz-Steh-Tische nutzen statt Dauersitzen
  • kleine Pausen einbauen, in denen der Rücken und Nacken kurz gedehnt wird

TIPP: Wenn Ihr Smartphone bei der Arbeit eingeschaltet ist, nutzen Sie es doch als Bewegungstimer, der Sie daran erinnert, alle 30-45 Minuten aufzustehen und sich zu bewegen.

Grundsätzlich gilt – die eine perfekte Haltung gibt es nicht. Perfekt ist nur der Wechsel, denn dem Körper tut es gut, wenn er seine Haltung ändern kann und nicht erstarrt verharren muss. Deshalb ist es auch keine Lösung, den Schreibtisch durch ein Stehpult zu ersetzen. ob Sie bei der Arbeit überwiegend sitzen oder stehen: Hauptsache ist, sie tun es dynamisch.

Das gilt für Bildschirmarbeiter mit Brille

Bei brillentragenden Beschäftigten kann sich herausstellen, dass die Korrektur ihrer Sehhilfe für Monitorarbeit nicht ausreicht. Der Mitarbeiter sollte sich dann beim Betriebsarzt untersuchen lassen.
Er kann beantragen, dass ihm eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Jedoch ist eine Kostenerstattung möglich, Ihr Unfallversicherungsträger gibt Ihnen im Einzelfall Auskunft dazu.

Bei einer großen Zahl von Bildschirmarbeitsplätzen ist empfehlenswert, Prozedere und Kostenverteilung vorab mit Betriebsrat/Personalvertretung über eine Betriebsvereinbarung zu regeln.

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