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Bürohund
Foto: © pure-life-pictures - fotolia.com

Streitpunkt Bürohund? Dann müssen Sie diese 3 Aspekte unbedingt kennen!

  • 24.04.2022
  • Jürgen Loga
  • 2 Min.

Die Zahl von Menschen in Deutschland, die keinen Hund besitzen, sinkt seit Jahren kontinuierlich, allein in den letzten 3 Jahren um fast eine Million. Das bedeutet umgekehrt, dass auch immer mehr Arbeitnehmer ihren „Hasso“ oder „Fluffi“ mit zur Arbeitsstätte nehmen möchten. Der Bürohund ist deshalb längst keine Ausnahme mehr und dessen Anwesenheit kann psychische Belastungen in der Tat umfassend und nachhaltig reduzieren. Doch was ist erlaubt? Was sagt der Gesetzgeber dazu? Was ist zu bedenken, wenn ein Mitarbeiter danach fragt? Höchste Zeit, dass Sie diese 3 Punkte kennen.

Bürohund? Die grundsätzliche Tatsache zuerst: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass man seinen Hund mit ins Büro bringen darf. Das Amtsgericht München vertritt in einem aktuellen Verfahren die Meinung, dass wesentliche Nachteile wie gesundheitliche Auswirkungen, und negative Effekte für Unternehmen oder Umsatzeinbußen durch die Anwesenheit des Hundes nicht ersichtlich sind. Dennoch muss der Arbeitgeber dem Hund im Büro ausdrücklich zustimmen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2014, Az. 9 Sa 1207/13 –, juris).

Die wichtigsten Aspekte zum Thema Bürohund

  1. Aus Genehmigungen für einzelne Arbeitnehmer können Ansprüche weiterer Arbeitnehmer erwachsen – und nicht jeder mag Hunde –, sodass es gar zu Streitfällen kommen kann.
    Gibt es auch Ausnahmen, wenn es um den Hund geht?
  2. In bestimmten Fällen gibt es tatsächlich einen Anspruch des Arbeitnehmers, nämlich dann, wenn ausdrücklich die Möglichkeit der Mitnahme des Hundes im Arbeitsvertrag
    zugesagt wurde. Und auch aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann dies möglich sein: Danach darf der Arbeitgeber nicht willkürlich einzelnen Mitarbeitern die Mitnahme des Hundes gestatten und anderen verbieten. Ausnahmen sind möglich, wenn sachliche Gründe vorliegen. Aber auch wenn die Erlaubnis vorliegt, kann sie vom Arbeitgeber unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt wiederrufen werden, sogar wenn es eine konkrete Vereinbarung gab.
  3. Gibt es sachliche, hygienische oder psychische Gründe oder wird der Hund als Bedrohung für die Mitarbeiter empfunden, wird er verboten.

Mein Tipp für Sie: Ein Bürohund hat viele Vorteile und kann dem Einzelnen genauso wie dem ganzen Team viel nutzen. Aber auch Regeln, Rituale und Sanktionen müssen klar sein. In diesem Fall kann ein Bürohund sogar der psychischen Entlastung dienen und Stress sowie andere Arbeitsbelastungen reduzieren.