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Lärm im Büro: Tinnitus wirksam vermeiden!

  • 05.04.2022
  • Uta Fuchs
  • 8 Min.

Zuviel Lärm im Büro kann krank machen. Tatsächlich ist die Lärmbelastung für manche Beschäftigte so stark, dass sie an einem chronischen Tinnitus erkranken. Die Ohrgeräusche können zum Teil zu schweren Depressionen führen. Doch Arbeitgeber können vorsorgen – und dies zum Teil mit ganz einfachen Mitteln.

Die Diagnose Tinnitus kommt für die meisten Menschen unerwartet und wie aus dem Nichts. Plötzlich ist im Ohr ein dauerhafter Ton. Ein Geräusch, das nicht nach ein paar Sekunden wieder verschwindet, sondern dauerhaft bleibt. Viele Betroffene fühlen sich hoffnungslos und ohnmächtig. Einige von ihnen erleiden aufgrund der Ohrgeräusche Schlafstörungen oder gar Depressionen. Eine Hoffnung auf vollständige Heilung gibt es nicht.

Aus diesem Grund sollten in Großraumbüros einige Regeln befolgt werden, damit Mitarbeiter eines Unternehmens nicht an Tinnitus erkranken. Der Lärm in einem solchen Büro darf nämlich nicht unterschätzt werden. Unternehmen und Arbeitgeber müssen deshalb in Präventionsmaßnahmen zum Lärmschutz investieren. Lärmschutz ist ein Teilbereich des Arbeitsschutzes und fasst alle Maßnahmen zur Lärmbekämpfung zusammen.

Definition von Tinnitus

Bei den meisten Betroffenen macht sich der Tinnitus durch ein ständiges Rauschen, Klingeln oder Zischen in beiden Ohren bemerkbar. Die Geräuschart ist individuell und von Person zu Person unterschiedlich. Man unterscheidet zwischen objektivem und subjektivem Tinnitus.

Beim objektiven Tinnitus gibt es eine messbare Schallquelle in der Nähe des Innenohrs. Diese Schallquelle kann beispielsweise gefäß- oder muskulär bedingt sein. Darüber hinaus kann es sich beim objektiven Tinnitus um atemabhängige Geräusche handeln.

Den subjektiven Tinnitus dagegen charakterisiert die fehlende Schallquelle im Gehör. Betroffene nehmen allerdings aufgrund einer fehlerhaften Informationsverarbeitung ein Ton oder ein Geräusch wahr. Im Gegensatz zum objektiven Tinnitus tritt die subjektive Form deutlich häufiger auf.

Darüber hinaus gibt es beim Tinnitus eine akute Phase. Die akute Phase dauert im Schnitt etwa drei Monate an, gerechnet nach dem ersten Auftreten der Ohrgeräusche. Wenn diese dann nicht verschwunden sind, sprechen HNO-Ärzte von einem chronischen Tinnitus. Zum Teil spricht man auch von einem subakuten Tinnitus, bezogen auf einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten.

Anforderungen für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze gelten daher spezifische Anforderungen. Diese sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.7 festgelegt. Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stehen die ASR kostenfrei zum Download bereit.

Die verpflichtenden Anforderungen für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze in Arbeitsräumen legen einen Pegelbereich von 80 Dezibel (dB) fest. Einerseits werden mit der ASR Grenzwerte für den Beurteilungswert festgelegt. Andererseits stellen die ASR die raumakustischen Anforderungen an Arbeitsräume.

Die Technischen Regeln teilen drei Tätigkeitskategorien ein:

TätigkeitkategorieRegeln und Maßnahmen
Tätigkeitskategorie I: Hier wird eine hohe Konzentration und Sprachverständlichkeit von den Mitarbeitern verlangt. Der Beurteilungspegel darf 55 dB nicht überschreiten.
Tätigkeitskategorie II:Sie beschreibt die Anforderungen für eine mittlere Konzentration oder eine mittlere Sprachverständlichkeit. Der Beurteilungspegel darf 70 dB nicht überschreiten.
Tätigkeitskategorie III: In dieser Kategorie wird nur eine geringe Konzentration oder Sprachverständlichkeit gefordert. Der Beurteilungspegel muss unter Berücksichtigung von Lärmminderungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden.

Maßnahmen zum Lärmschutz

Ob gleichzeitig laufende Telefonate oder die Geräusche von Druckern, insbesondere Laserdruckern und Kopierern, erzeugen einen hohen Schallpegel. Darüber hinaus müssen gleichzeitig laufende Gespräche unter den Kollegen berücksichtigt werden. Der Lärm in einem Großraumbüro kann Mitarbeiter langfristig krank machen. Deshalb muss der Arbeitgeber spezielle Maßnahmen zum Lärmschutz ergreifen, um die Lärmbelästigung wirksam zu reduzieren.  
Im Vorfeld der Maßnahmen sollten Arbeitgeber prüfen, an welchen Stellen im Büro der Lärm besonders hoch ist.

Checkliste zum Lärm im Büro

  • Gibt es bestimmte Bereiche oder Arbeitsplätze im Großraumbüro, an denen das Hören oder Kommunizieren schwerfällt?
  • Stört die Lärmkulisse die Sprachverständlichkeit?
  • Wird im Büro auch der Trittschall berücksichtigt?
  • Grenzen sich die einzelnen Arbeitsplätze durch Trennwände voneinander ab?
  • Leidet die Klangqualität durch den Hall im Raum?
  • Entspricht das Großraumbüro den Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung (ArbStV) und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Bei wieviel Dezibel liegt der Beurteilungspegel?
  • Gibt es im Großraumbüro einen abgetrennten und schallisolierten Raum oder Bereich, in denen sich Mitarbeiter für eine Besprechung oder für wichtige Telefonate zurückziehen können?
Lärm entsteht oft nicht nur durch laute Maschinen. Auch das Verhalten und die Lautstärke der Kollegen können einzelne Mitarbeiter erheblich belasten. Urheber: freeograph | Adobe Stock

In Anbetracht der Tatsache, dass Großraumbüros vorhandene Flächen effizient nutzen, Arbeitsplätze flexibel eingerichtet werden können und die Kommunikation unter den Beschäftigten im Allgemeinen verbessert wird, zahlen sich die Maßnahmen zum Lärmschutz und die Prävention in Bezug auf Tinnitus aus.

Ziel der Maßnahmen ist einerseits die Verbesserung der Mitarbeiter-Gesundheit. Andererseits muss die Optimierung der Sprachverständlichkeit sowie die Reduzierung des Stresses im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen.

Maßnahmen zur Lärmbekämpfung im Detail

Bau und Ausstattung des Büros

Die wirksame Schalldämmung ist in einem Großraumbüro das Wichtigste für den Lärm- und Vibrationsschutz. Böden, Fenster und Türen sowie Decken und Wände sollten beim Neubau eines Büros mit Schallschutz versehen werden. Im Rahmen von Renovierungen und Sanierungen ist außerdem die nachträgliche Installation des Schallschutzes möglich.

Besonders schallabsorbierend sind Lärmschutzfenster aus Holz und Kunststoff. Zudem haben Teppichböden eine lärmreduzierende Wirkung. Neben der Installation des Schallschutzes sollten Arbeitgeber die Decke des Büros weiß streichen. Der weiße Anstrich ist schallabsorbierend und reduziert somit den Lärm.

MaßnahmenVorteile
Einsatz von Trennwänden   Der Einbau von Trennwänden in Großraumbüros hat sich nachweislich als nützlich erwiesen. In einem Büro, in dem viele Telefonate stattfinden und in dem sich viel ausgetauscht wird, erhöht sich nicht nur der Schalldruckpegel und somit die Lautstärke.

Zu viele gleichzeitig stattfindende Geräusche erhöhen den Stresspegel der Beschäftigten. Kollegen, die beispielsweise an einem oder mehreren Projekten als Team arbeiten, sollten idealerweise nebeneinander sitzen. Durch die Trennwände wird der Lärm zusätzlich reduziert. Sie bieten eine gute Schalldämpfung und sind leicht aufzubauen. Geräusche von Druckern und Kopierer werden durch die Trennwände gut abgeschirmt.
Rücksichtsvolles Umgehen unter den Kollegen Fakt ist: speziell in einem Großraumbüro gibt es laute und leise Kollegen. Damit der Bürolärm durch die Kommunikation unter den Mitarbeitern auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann, sollten interne Absprachen unter den Kollegen getroffen werden. Beispielsweise müssen sich zwei Mitarbeiter nicht im Großraumbüro über den vergangenen Urlaub unterhalten. Dafür gibt es die Tee- und Kaffeeküche oder in manchen Fällen einen separaten Raum im Büro selbst. Wenn diese Absprache eingehalten wird, reduziert sich der Schall- und Stresspegel für die anderen Mitarbeiter und die Lärmbelastung geht deutlich zurück.
 
Gleichzeitig kann man sich im Büro untereinander absprechen, dass Mobiltelefone auf lautlos geschaltet und stattdessen der Vibrationsalarm eingeschaltet wird. Manche Arbeitgeber verbieten sogar Handys am Arbeitsplatz. Wer aus privaten Gründen ein dringendes Telefonat führen muss, sollte aus Rücksicht gegenüber den anderen Kollegen den Arbeitsplatz und das Büro kurzzeitig dafür verlassen.
Gehörschutz für die Mitarbeiter Obwohl in einem Büro eine andere Geräuschsituation als in einer Werkshalle herrscht, kann Gehörschutz auch hier sinnvoll sein. Bei zahlreichen und parallel verlaufenden Telefonaten sinkt die Konzentration beim Arbeiten und der Stresslevel steigt. Durch Gehörschutz, wie beispielsweise Ohrstöpsel, kann man auch bei einer höheren Lärmbelastung konzentriert weiterarbeiten. Allerdings sollten dringende Telefonate oder Absprachen im Kollegium nicht durch den Gehörschutz beeinträchtigt werden.
 
Auch das Tragen von Kopfhörern wirkt sich stressmindernd und lärmschützend am Arbeitsplatz aus. Außerdem können Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Belegschaft mit Headsets ausgestattet wird. So wird das Kollegium durch die Telefonate nicht gestört.
 
In Industriezweigen, wie beispielsweise der Automobil- oder Stahlindustrie, müssen die Beschäftigten einen Gehörschutz tragen. Der Industrielärm führt vielfach zur Lärmschwerhörigkeit, einer der häufigsten Berufskrankheiten. Darüber hinaus kann der Industrielärm zu Tinnitus führen.  
Drucker und Kopierer Beide Geräte zählen in einem Großraumbüro zu Lärmquellen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Diese Bürogeräte verursachen während der Inbetriebnahme eine hohe Lärmexposition und wird von vielen Mitarbeitern als störend empfunden. Wenn beide Arbeitsmittel in einem separaten Raum stehen, wird die Lärmbelastung im Büro deutlich reduziert. Zudem müssen die Mitarbeiter aufstehen und ein paar Schritte zum Drucker und Kopierer gehen. Dies ist wiederum förderlich für die Gesundheit.  

Fazit zum Lärm im Büro

Lärm im Büro, insbesondere in einem Großraumbüro, kann im schlimmsten Fall für manche Mitarbeiter zu einem Tinnitus führen. Das kontinuierliche Klingeln in den Ohren führt nicht selten zu Depression. Bislang gibt es in der Medizin keine erfolgsversprechende Heilung auf Tinnitus. Deshalb müssen die Betroffenen mit der Erkrankung leben.

Um Mitarbeiter in einem Großraumbüro bestmöglich vor einem Tinnitus zu schützen, sind Arbeitgeber zu einer Gefährdungsanalyse verpflichtet. Die gesetzliche Grundlage ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Demnach können sich Gefährdungen aus der Gestaltung sowie der Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes ergeben. Darüber hinaus sieht die Gefährdungsanalyse vor, psychischen Belastungen bei der Arbeit vorzubeugen.

Vor dem Hintergrund der Gefährdungsanalyse und dem daraus resultierenden Ergebnis muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. Dazu zählen unter anderem die Installation von Trennwänden zwischen den Arbeitsplätzen oder das Aufstellen von Drucken und Kopierern in einem separaten Raum.  

Neben der gesetzlich festgeschriebenen Gefährdungsanalyse im ArbSchG müssen Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsplätze die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen. Die letztgenannte Verordnung enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Arbeitsstättenverordnung wird allerdings auch auf Baustellen angewandt.

Die ASR hingegen konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Sie gilt ebenso für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen. Mit Hilfe der ASR sollen Lärmeinwirkungen auf die Beschäftigten im Büro vermieden werden. Gleichzeitig sorgen die Regeln für weniger Gefährdungen und Beeinträchtigungen, die der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten schaden.

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