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Strahlenschutz im Betrieb: Vorschriften, Maßnahmen und Grenzwerte

  • 16.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 20 Min.

Seit Anfang 2019 gilt die neue Strahlenschutzverordnung – und das sollte auch Sie interessieren. Denn selbst wenn Sie nicht mit Kernbrennstoffen oder anderen Strahlungsquellen hantieren, kann die Strahlenschutzverordnung für Ihren Betrieb relevant sein. Die schädlichen ionisierenden Strahlen können nämlich auch einen natürlichen Ursprung haben, mit dem Sie bislang nicht gerechnet haben. Und dann sind Sie als Arbeitgeber in der Pflicht, Ihre Beschäftigten zu schützen.

Strahlenschutz ist und bleibt ein relevantes Thema im beruflichen Feld. Die aktualisierte Strahlenschutzverordnung soll einen verbesserten Schutz vor ionisierenden und nichtionisierenden Strahlungen gewährleisten. Außerdem bestimmt sie Schutzmaßnahmen und -vorgaben näher. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der ionisierenden Strahlung, wie beispielsweise Radon, die ernste gesundheitliche Schäden mit sich führen kann.

Was versteht man unter Strahlenschutz?

Strahlenschutz umfasst alle Maßnahmen, die zum Schutz vor Strahlung dienen. Grundsätzlich wird zwischen zwei Strahlungsformen unterschieden: der ionisierenden Strahlung und der nicht ionisierenden Strahlung. Der Strahlenschutz verfolgt das Ziel, die schädlichen Auswirkungen der Strahlenformen auf die Umwelt und den Menschen zu verringern beziehungsweise die damit einhergehenden Risiken zu minimieren.

Was ist ionisierende Strahlung?

Den wesentlichen Teil der eigentlichen Strahlenschutzverordnung bilden die Bestimmungen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender, also radioaktiver Strahlung. Dazu gehört beispielsweise die Röntgenstrahlung. Sie enthalten Vorgaben zum Schutz vor Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sowie zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz.

Wirkung von ionisierender Strahlung

  • deterministische Wirkungen: direkte Wirkungen, die meist unmittelbar Schäden an Geweben und Organen hervorrufen und oberhalb eines Schwellenwertes der Strahlendosis auftreten
  • stochastische Wirkungen: keine definierten Schwellenwerte, treten später auf und lösen stochastische Strahlenschäden am Erbmaterial aus.

Der gesetzliche Strahlenschutz hat das Ziel, mit Hilfe von Grenzwerten der Strahlendosis deterministische Strahlenwirkungen zuverlässig zu verhindern. Das Risiko für stochastische Wirkungen sollte man über entsprechende Vorgaben so gering wie möglich halten.

Was ist nichtionisierende Strahlung?

Über den engeren Regelungsbereich der StrlSchV hinaus wird der Strahlenschutz vor allem durch die Neueinführung der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) ergänzt. Sie regelt den Betrieb von Anlagen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken.

Hierunter fallen unter anderem

  • Ultraschallgeräte
  • Laser
  • Geräte, die elektromagnetische Felder erzeugen, z. B. Fernseher oder Mobiltelefone

Nichtionisierende Strahlung erzeugt aufgrund einer geringeren Energiemenge nur Licht oder Hitze.

Strahlenschädigungen können kurzfristiger und langfristiger Natur sein © Fokussiert | Adobe Stock

Mit den Maßnahmen des Strahlenschutzes sollen deterministische Strahlenwirkungen zuverlässig verhindert, das Risiko für stochastische Wirkungen auf ein vernünftigerweise erreichbares Maß reduziert werden. Bei deterministischen Gefährdungen ist dies prinzipiell schnell umgesetzt: Es müssen nur zuverlässige Dosisgrenzwerte festgelegt und beachtet werden, so dass deterministische Wirkungen ausgeschlossen sind.

Wann sich Strahlenexposition nicht vermeiden lässt

In einigen beruflichen Tätigkeitsfeldern lässt es sich nicht vermeiden, dass Beschäftigte ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. In Deutschland sind dies immerhin 440.000 Personen, also ca. 1 Prozent der Erwerbstätigen.

Betroffene arbeiten beispielsweise

  • mit Röntgengeräten,
  • Geräten zur Materialprüfung,
  • umschlossenen hochradioaktiven Quellen oder
  • offenen radioaktiven Stoffen.

Was sind die drei Gebote des Strahlenschutzes?

Um das Risiko für stochastische Schäden durch ionisierende Strahlung gemäß StrlSchV so gering wie möglich zu halten, wurden im Strahlenschutz drei allgemeine Grundsätze für den Umgang mit ionisierender Strahlung festgelegt. Die in medizinischen Anwendungen vorhandene Röntgenstrahlung wird in den folgenden Darstellungen nicht berücksichtigt.

Die Grundsätze, die auf wissenschaftlichen Fakten und den Vorgaben der EU (Richtlinie 2013/59/Euratom) basieren, konzentrieren sich auf diese drei Gebote:

  • Rechtfertigung
  • Dosisbegrenzung
  • Optimierung

Was bedeutet das Gebot der Rechtfertigung?

Es darf keine neue Anwendung ionisierender Strahlung oder keine neue Verwendung radioaktiver Stoffe durch den Menschen erfolgen, ohne dass dies durch nachvollziehbare Gründe gerechtfertigt wäre.

Das Rechtfertigungsgebot umfasst außerdem

  • Menschen, die durch eine neue berufliche Tätigkeit einer bestehenden Strahlenexposition ausgesetzt sind, z. B. der kosmischen Höhenstrahlung bei Flügen oder Strahlung durch Radon im Bergbau oder in Wasserwerken
  • die Forderung, bestehende Tätigkeiten regelmäßig anhand neuer Erkenntnisse kritisch zu prüfen
  • die Ausnahme, Beschäftigte einer Strahlung auszusetzen, wenn der Nutzen der Tätigkeit für die Gesellschaft den durch die Tätigkeit potenziell verursachten gesundheitlichen Schäden überwiegt.

Dass die Rechtfertigung in der Praxis oft schwerfällt, liegt auf der Hand. Denn weder Nutzen noch mögliche Gesundheitsschäden kann man in jedem Fall objektiv bestimmen. Deshalb ist das Gebot der Rechtfertigung eine erste große Hürde für betreffende neue Tätigkeiten und fordert eine schlüssige Argumentation seitens des Unternehmens.

Was bedeutet das Gebot der Dosisbegrenzung?

Auch wenn Tätigkeiten, die zu Strahlenbelastung führen, gerechtfertigt sind, müssen die Strahlendosierungen bestimmte Grenzwerte der Strahlenbelastung einhalten. Diese Grenzwerte sind für berufliche Tätigkeiten und die allgemeine Bevölkerung unterschiedlich definiert.

Die Grenzwerte für die Bevölkerung geben vor, in welcher maximalen Menge Einzelpersonen während ihrer Tätigkeit (beispielsweise durch den Betrieb eines Kernkraftwerks) mit Strahlung belastet werden dürfen.

Dabei unterscheidet der Gesetzgeber unterschiedliche Belastungspfade bzw. Einwirkungsmöglichkeiten der Strahlung:

  • Einatmen (Inhalation)
  • Aufnahme mit der Nahrung (Ingestion) oder
  • die Umgebungsstrahlung

Die Dosisbegrenzung berücksichtigt dabei alle möglichen Belastungspfade und fasst die einzelnen Grenzwerte nach wissenschaftlichen Bedingungen zusammen.

Für die beruflich bedingte Strahlenexposition hingegen bestimmt man die Grenzwerte noch detaillierter und nach unterschiedlichen Dimensionen.

Strahlenbelastungen müssen ständig überwacht werden © filin174 | Adobe Stock

In diesen Fällen berücksichtigt die Dosisbegrenzung

  • die Strahlungseinwirkung auf den ganzen Körper und zusätzlich für Körperorgane
  • verschiedene Zeitabschnitte (Monat, Jahr, Berufsleben) und
  • verschiedene Personengruppen wie Jugendliche, Erwachsene, Frauen in gebärfähigem Alter und Schwangere

Was bedeutet das Gebot der Optimierung?

Das Gebot der Optimierung fordert eine fortlaufende Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Forschung. Somit können die bestehenden Strahlenschutzmaßnahmen kontinuierlich verbessert werden, um eine Strahlenbelastung und Kontamination besser zu vermindern und zu vermeiden.

Jede Maßnahme, die auf Basis des aktuellen technischen Erkenntnisstands sowie aller relevanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren machbar ist, ist umzusetzen, um

  • die Wahrscheinlichkeit einer Exposition,
  • die Anzahl der gefährdeten Personen sowie
  • die auf eine Person einwirkende individuelle Dosis

so niedrig zu halten, wie es vernünftigerweise erreichbar ist.

Die Folgen der drei Gebote des Strahlenschutzes

Die drei Gebote des Strahlenschutzes zeigen, dass der Gesetzgeber eine Unbedenklichkeit ionisierender Strahlen nicht vorgesehen hat. Auch wenn Sie alle Gebote pflichtbewusst einhalten, bleibt meist doch eine Restdosis an Strahlung, die in jedem Fall gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Das bedeutet konkret: Jede Strahlung ist mit einer potenziellen Beeinträchtigung der Gesundheit verbunden, die allerdings mit abnehmender Dosis ebenfalls geringer wird.

Dieses Prinzip führt zu einer erfreulichen Entwicklung: Denn in der Praxis lässt sich zunehmend beobachten, dass die auftretenden Strahlenbelastungen in nahezu allen gemessenen Fällen weit unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten liegen.

Wo liegen die gesetzlichen Grenzwerte für die Strahlenbelastung?

Als Unternehmer wird Sie der Grenzwert für die Bevölkerung weniger interessieren, es sei denn, Sie sind in einer der wenigen Branchen tätig, die öffentlich freigesetzte radioaktive Strahlungen zu verantworten haben.

Grenzwerte für Individuen der Bevölkerung

Der Grenzwert für die effektive Dosis, die auf Einzelpersonen der Bevölkerung einwirken darf, ist von allen kerntechnischen oder sonstigen Anlagen, die ionisierende Strahlung emittieren, einzuhalten.

Dazu gehört

  • Strahlenbelastung auf ein Individuum: 1 Millisievert pro Kalenderjahr
  • Strahlenbelastung aus einer einzelnen Anlage über die Belastungspfade Abwasser und Abluft: jeweils 0,3 Millisievert pro Jahr
  • Strahlung aus natürlichen Quellen: kein Grenzwert festgelegt

Grenzwerte für Personen, die der Strahlung berufsbedingt ausgesetzt sind

Wichtiger für Arbeitgeber sind die Grenzwerte für beruflich exponierte Personen. Denn für deren Einhaltung ist der Arbeitgeber verantwortlich.

  • Der Grenzwert für die Strahlendosis, der ein Beschäftigter in Ihrem Unternehmen ausgesetzt werden darf, liegt bei 20 Millisievert pro Kalenderjahr.
  • In Ausnahmefällen und durch die zuständige Behörde genehmigt, kann der Grenzwert auch auf 50 Millisievert erhöht werden, wenn er im Laufe von fünf Kalenderjahren die 100 Millisievert nicht übersteigt.
  • In jedem Fall darf die Berufslebensdosis, also die Strahlenbelastung eines Beschäftigten während des gesamten Arbeitslebens, 400 Millisievert nicht übersteigen.
Arbeitgeber sind für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich © Grispb – Adobe Stock Arbeitgeber sind für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich © Grispb | Adobe Stock

Verschärfungen der Dosisbegrenzung spezieller Personengruppen

  • Frauen im gebärfähigen Alter: Bis zum Alter von 49 Jahren (nach Definition des Statistischen Bundesamts) darf die Organ-Äquivalenzdosis des Uterus nur maximal 2 Millisievert pro Monat betragen.
  • Bei schwangeren Frauen liegt der Grenzwert für das ungeborene Kind bei 1 Millisievert vom Zeitpunkt der Bekanntgabe bis zum Ende der Schwangerschaft.
  • Für Personen unter 18 Jahren in Ausbildung gilt der Grenzwert von 1 Millisievert pro Jahr.
  • Für Ausbildungszwecke kann bei 16- bis 18-jährigen die zuständige Behörde einen Grenzwert von 6 Millisievert festlegen, falls dies erforderlich ist.

Bei einer Strahlenbelastung, die nur Teile des Körpers betrifft, legt das Strahlenschutzgesetz zusätzlich Grenzwerte für einzelne Organe fest, wie in § 78 (2) Strahlenschutzgesetz beschrieben.

Grenz- und Dosiswerte im Überblick

Um die Strahlenbelastung Ihrer Mitarbeiter abschätzen und Strahlenbelastungen größenmäßig einordnen zu können, sollten Sie die typischen Dosiswerte der folgenden Tabelle mit den Tätigkeiten in Ihrem Betrieb vergleichen:

Tätigkeit, die zu betriebsbedingten Strahlenbelastungen Ihrer Beschäftigten führen kannTypische effektive Strahlendosis in Millisievert (mSv)
Rechnerisch ermittelte Größenordnung der jährlichen Höchstdosis der Bevölkerung in Deutschland durch Kernkraftwerke im Normalbetrieb.0,01 mSv pro Jahr
Röntgenaufnahme des Brustkorbs (Thorax)0,01 – 0,03 mSv pro Aufnahme
Höhenstrahlung bei einem Flug von München nach Japanbis zu 0,1 mSv pro Flug
Computertomographie des Hirnschädels1 – 3 mSv pro Aufnahme
Durchschnittliche jährliche Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutschland aus natürlichen Quellen, z. B. Radon2 – 3 mSv pro Jahr
Grenzwert der jährlichen Strahlenexposition für beruflich strahlenexponierte Personen in Deutschland20 mSv pro Jahr
Grenzwert für die Berufslebensdosis bei beruflich strahlenexponierten Personen in Deutschland400 mSv
Unterer Schätzwert des Schwellenwerts für Schädigungen des Ungeborenen100 mSv
Bei akuter Exposition treten Hautrötungen auf500 mSv
Ohne medizinische Eingreifen sterben bei dieser Dosis die Hälfte der exponierten Personen nach 3-6 Wochen bei einer in kurzer Zeit erfahrenen Strahlenbelastung3000 – 4000 mSv
Ohne entsprechende medizinische Behandlung bestehen nur geringe Überlebenschancen bei einer in kurzer Zeit erfahrenen Strahlenbelastung> 8.000 mSv

Die Tabelle verdeutlicht, dass eine schwangere Frau bereits nach 10 Langstreckenflügen das Maximum der jährlichen Strahlendosis erreicht hat. Wenn dieser Vergleich noch für die wenigsten Arbeitgeber ein beachtenswertes Problem darstellt, kann sich die Situation bei der Strahlungsexposition durch natürliches Radon schon ganz anders darstellen.

Denn hier kann die Strahlenbelastung auch in Innenräumen schnell den Grenzwert für Schwangere oder minderjährige Auszubildende von 1 mSv pro Jahr deutlich überschreiten, wenn sich Ihr Betriebsstandort in einem Risikogebiet in Mittel-, Süd- oder Ostdeutschland befindet. In extremen Fällen kann die Strahlendosis von Radon sogar 200 mSv pro Jahr betragen, was selbst den Grenzwert für Erwachsene um das 10-fache übertrifft.

Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage zum Strahlenschutz aus?

Das Bundeskabinett hat am 31.12.2018 die „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ mit einer aktualisierten „Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ (kurz bezeichnet als Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) verabschiedet. Sie enthält nun auch die Vorschriften, die zuvor in der Röntgenverordnung (RöV) geregelt waren.

In der neuen Strahlenschutzverordnung ist auch die Röntgenverordnung beinhaltet © MQ-Illustrations | Adobe Stock

Deshalb wurde mit Jahresbeginn die alte RöV außer Kraft gesetzt. Ziel der neuen StrlSchV, die auf dem Atomgesetz aufbaut, ist ein verbesserter Schutz der Gesundheit vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung. Damit konkretisiert die StrlSchV die Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes, das bereits ein Jahr zuvor neu verabschiedet wurde.

Was sind die wichtigsten Inhalte der neuen Strahlenschutzverordnung?

Die neue StrlSchV konzentriert sich auf Vorgaben zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz, enthält aber auch neue Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung. Dabei unterteilt sich die StrlSchV in mehrere Abschnitte, die wiederum zu neuen Verordnungen oder zur Änderung bestehender Verordnungen führen. Für Betriebe relevant ist vorrangig die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, also die eigentliche Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Für die nichtionisierende Strahlung, die ebenfalls viele Betriebe betrifft, wurde als Ergänzung die „Verordnung zum Schutz gegen die Nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)“ erlassen. Beide Verordnungen ergänzen sich gegenseitig beim Schutz von Beschäftigten und der Bevölkerung.

Die umfangreichen Änderungen beim Strahlenschutz betreffen Unternehmen immer dann,

  • wenn man Beschäftigte oder Kunden Strahlung aussetzt,
  • Strahlung von Produkten ausgeht oder
  • die Betriebsstätten in Gebieten mit hoher natürlicher Radonstrahlung liegen.

Anwendungsbereiche der neuen Strahlenschutzverordnung

  • Röntgengeräte, z. B. zur medizinischen Früherkennung aber auch solche Geräte zur Sicherheitskontrolle
  • Bestrahlungseinrichtungen in Laboren oder in der Forschung sowie zur medizinischen Behandlung von Krankheiten
  • Herstellung von Produkten wie z. B. Uhren oder Messgeräten, in denen radioaktive Strahlung eingesetzt wird oder Baustoffe, von denen natürliche Strahlung ausgeht. Hierzu zählen auch verschiedene Baumaterialien, die höhere Konzentrationen an Radon aufweisen wie z. B. Chemie-Gipse, die aus den Rückständen von verarbeitetem Phosphorit hergestellt wurden und Leichtbetone aus Alaunschiefer
  • Bestimmte Tätigkeiten an Anlagen der Erdöl- und Erdgasförderung, bei Wasserversorgern oder im Rahmen der Geothermie, bei denen man möglicherweise Beschäftigte oder Kunden einer Strahlung aussetzen könnte
  • Entsorgung strahlender oder radioaktiver Abfälle
  • Im Rahmen der NiSV wird zudem der Einsatz nicht-ionisierender Strahlungen reguliert wie sie z. B. bei Lasern oder Ultraschall bzw. in der Heilpraxis, Kosmetik oder bei der Entfernung von Tätowierungen zu finden sind.

Vor allem die neue rechtliche Relevanz natürlicher Radonstrahlung verdeutlicht, dass über die betrieblichen Prozesse hinaus auch Umgebungsbedingungen Ihres Standorts die Anwendbarkeit der Verordnung begründen können, ohne dass Sie dies wissen. Deshalb führt die neue StrlSchV dazu, dass nahezu alle Unternehmen mit eigenen Betriebsstandorten tätig werden müssen.

Die drei wichtigsten Änderungen der Strahlenschutzverordnung

Der größte Teil der bisherigen Regelungen der alten Strahlenschutz- und Röntgenverordnung hat man übernommen oder geringfügig angepasst. Drei wesentliche Änderungen lassen den Anwendungsbereich, die Zahl der Betroffenen und die damit verbundenen erforderlichen Maßnahmen wachsen:

1. Schutz der Beschäftigten vor Radon in Gebäuden

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, das aus dem Boden auch durch Fundamente hindurch in Gebäude vordringen und sich dort anreichern kann. Die neuen Schutzvorschriften vor diesem Gas basieren auf dessen gefährlicher Wirkung auf die Gesundheit. Denn das Einatmen von Radon zählt neben dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken.

Radon kann Lungenkrebs verursachen © angellodeco | Adobe Stock

Erstmals wurden mit der StrlSchV in Deutschland Regelungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden erlassen. Sie gelten in den sogenannten Radonvorsorgegebieten, für die ein beträchtliches Risiko ermittelt wurde, dass in Gebäuden die Radonkonzentrationen von 300 Becquerel je Kubikmeter überschritten wird. Diese Gebiete werden von den Bundesländern bis 2020 anhand der Kriterien der StrlSchV ermittelt und ausgewiesen.

Hintergrund des Grenzwerts von 300 Bq/m³ ist die berechnete Strahlenbelastung durch Radon. Denn 300 Bq/m³ verursachen eine jährliche Strahlenbelastung von 18 mSv, was dann nur noch knapp unter dem Grenzwert für Erwachsene liegt. Zur zwingenden Einhaltung der Grenzwerte sieht die Verordnung zahlreiche Maßnahmen vor.

Innerhalb der Vorsorgegebiete müssen

  • zusätzlich zum Feuchteschutz weitere Schutzmaßnahmen angewendet werden, um den Zutritt von Radon in das Gebäude zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Dies gilt nur für Neubauten.
  • Messungen der Radonkonzentration in der Luft von Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss durchgeführt werden. Hierfür müssen Sie geeignete Geräte von einer vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Stelle beziehen oder geeignete Fachfirmen beauftragen.
  • Schutzmaßnahmen ergriffen werden, falls die Messungen ergeben, dass die Referenzwerte von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) überschritten werden.

2. Schutz vor Radon in Bauprodukten

Wenn Sie bestimmte Bauprodukte in Verkehr bringen, müssen Sie vor dem Vertrieb den Aktivitätsindex einiger Strahlungsarten bestimmen. Dabei dürfen die vorgegebenen Referenzwerte keinesfalls überschritten werden.

Betroffen sind

  • saure magmatische Gesteine,
  • Travertin,
  • Sandgestein mit hohem organischem Anteil wie Öl-, Kupfer- und Alaunschiefer.

3. Maßnahmen das Arbeits- und Beschäftigtenschutzes bei ermitteltem Bedarf

Diese Änderungen betreffen sowohl Betriebe, die bereits in der Vergangenheit von der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung betroffen waren als auch Unternehmen, die aufgrund der Punkte 1 und 2 nun neu in den Geltungsbereich der StrlSchV fallen.

Die Neuerungen beim Beschäftigtenschutz erweitern aber gleichzeitig auch den Umfang der betroffenen Unternehmen:

  • Es gelten nun erweiterte Anzeigepflichten von Personen, die Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nutzen.
  • Neuerdings müssen auch Mitarbeiter in der Erdgasindustrie, Geothermie oder Wasserversorgung, die erhöhten natürlichen Strahlungen (bspw. Radon) ausgesetzt sind, unterrichtet werden.
  • Bisher musste man schriftliche Arbeitsunterweisungen zum Strahlenschutz nur für häufige Anwendungen erstellen. Dies muss zukünftig auch bei seltenen Anwendungen erfolgen.
  • Bei Strahlenbehandlung in der Medizin ist künftig vor dem Einsatz eines Behandlungsverfahrens eine Risikoanalyse zu erstellen.
  • Für jede in ein Forschungsvorhaben eingeschlossene Person müssen individuelle Expositionsabschätzungen getroffen werden.
  • Alle von der Verordnung betroffenen Geräten benötigen zusätzliche Unterlagen als Produktbeschreibung
  • Die Situation ist durch ein Aufsichtsprogramm mit regelmäßigen Vor-Ort-Prüfungen in Abhängigkeit von Art und Ausmaß des Risikos zu überwachen.
  • Beschäftigen Sie Mitarbeiter, die der strahlenschutzrechtlichen Überwachung unterliegen, müssen Sie diese zukünftig im Strahlenschutzregister beim Bundesamt für Strahlenschutz registrieren.

Strahlenschutz geht also deutlich mehr Unternehmen an, als gemeinhin vermutet. Nehmen auch Sie sich deshalb die Zeit, um das Thema für Ihren Betrieb zu analysieren. Die Hintergründe sind schnell recherchiert, für die Relevanz kann meist unkompliziert eine Ersteinschätzung abgegeben werden. Die folgenden Vertiefungen helfen Ihnen, die rechtliche Seite zu verstehen und umzusetzen.

Wie schützen Sie Mitarbeiter vor Strahlung durch Radon?

Der Schutz vor Radon ist die am meisten beachtete Änderung in der neuen StrlSchV. Hierfür sieht die Verordnung verschiedene Maßnahmen vor, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter in Gebieten mit hohem Radon-Vorkommen zu schützen. Die wichtigsten Regelungen betreffen gewerbliche und private Gebäudebesitzer unterschiedlich.

Nachdem bis Ende 2020 die Bundesländer gemäß Strahlenschutzgesetz ermittelt haben, in welchen Gebieten eine hohe Radon-Konzentration innerhalb von Gebäuden zu erwarten ist, gelten in diesen Regionen die Regelungen für verschiedene Gebäudetypen.

Hierzu gehören folgende Regelungen:

  • Für private, bereits bestehende Wohngebäude ist es Eigentümern und Bewohnern selbst überlassen, ob sie freiwillig Maßnahmen ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.
  • Bei Neubauten besteht allerdings für alle, also auch private Bauherren, die Pflicht, mit baulichen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Radon nicht in das Gebäude eindringen kann.
  • Wenn die Konzentration von Radon an Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) beträgt, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.

Maßnahmen bei einem erhöhten Radon-Risikogebiet

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Sobald die zuständige Behörde – im Regelfall sind das die Umwelt- oder Gewerbeaufsichtsämter – die Risikogebiete ausgewiesen haben, also spätestens 2020, sollten Sie 3 Schritte abarbeiten, um rechtssicher zu bleiben.

Dazu gehört:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Betriebsstandort in einem der von der Behörde ausgewiesenen Risikogebiete liegt.
    Oder gehört Ihr Betrieb einer der Branchen an, deren Arbeitsplätze öfter von hohen Radon-Konzentrationen begleitet werden, wie z. B. Bergwerke oder Wasserwerke? Dann müssen Sie in jedem Fall tätig werden, unabhängig davon, ob die Arbeitsplätze in einem Risikogebiet liegen oder nicht.
  2. Falls ja, müssen Sie Messungen durchführen lassen.
    Die Messungen erfolgen an den Arbeitsplätzen, in allen Kellerräumen sowie im Erdgeschoss. Beachten Sie dabei, dass nur solche Messungen gültig sind, die
    • mit Messgeräten durchgeführt wurden, die ein Anerkennungsverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchlaufen haben und die
    • von einem Dienstleister durchgeführt wurden, der ebenfalls vom BfS anerkannt wurde.
  3. Sollten die gemessenen Werte an den Arbeitsplätzen den Grenzwert von 300 Bq/m³ überschreiten, müssen Sie Maßnahmen zur Strahlungsreduktion ergreifen. Dies gilt in jedem Fall, auch wenn es sich um besondere Arbeitsplätze handelt, an denen hohe Radon-Konzentrationen häufig vorkommen können, wie zum Beispiel in Bergwerken und in bestimmten Wasserwerken.

Maßnahmen zum Schutz vor Strahlung durch Radon

Die Maßnahmen, die geeignet sind, die Radonkonzentration im Gebäude zu senken, können vielfältig sein – je nach Gebäudezustand und Bausubstanz, z. B.:

  • eine Belüftungsanlage
  • Sanierung bei undichten Stellen der unteren Gebäudehülle

Vor allem die in den letzten Jahren durchgeführten Wärmedämmmaßnahmen werden nun vielen Gebäudebesitzern zum Verhängnis. Denn Vorher-Nachher-Messungen haben ergeben, dass eine Wärmedämmung am Gebäude die Radonkonzentration am Arbeitsplatz um das 10-fache erhöhen kann.

Bei Neubauten hingegen fallen die Kosten für radonsicheres Bauen weniger ins Gewicht und werden gemeinhin mit 50 – 100 € pro zu bebauenden Quadratmeter prognostiziert.

Die Strahlenschutzverordnung betrifft auch Gebäudebesitzer ohne eigene Beschäftigte. Selbst wenn Sie kein Arbeitgeber sind, kann Ihnen die StrlSchV bei der bloßen Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden große Probleme bereiten. Denn Gerichte akzeptieren zunehmend eine hohe Radonbelastung als Grund für Mietminderungen.

Bei manchen Tätigkeiten lassen sich Strahlenbelastungen nicht vermeiden © shevchukandrey | Adobe Stock

Welche Personen werden zum Strahlenschutz behördlich überwacht?

Bestimmte Personengruppen müssen mit der neuen Strahlenschutzverordnung behördlich überwacht werden.

Dazu gehören

  • Mitarbeiter, die mit künstlichen Strahlenquellen umgehen, z. B. Röntgenstrahlung in der Medizin, Kerntechnik, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen in wirtschaftlichen Betrieben von Industrie und im Gewerbe
  • Beschäftigte, die einer erhöhten natürlichen terrestrischen Strahlung, einer Strahlung durch natürliche radioaktive Stoffe oder einer kosmisch bedingten Höhenstrahlung ausgesetzt sind, z. B. in Wasserwerken, im Bergbau, Schauhöhlen und Heilbädern oder in Passagier- und Frachtflugzeugen

Ziel der Strahlenschutzüberwachung

Mit der Strahlenschutzüberwachung soll sichergestellt werden, dass bei betroffenen Beschäftigten eine Überschreitung der Grenzwerte ihrer Jahres- oder Berufslebensdosis an Strahlenbelastung vermieden wird. Dies soll arbeitgeberübergreifend und zentral erfolgen.

Verantwortliche auf Bundesebene

Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt hierfür das Strahlenschutzregister als eine zentrale Einrichtung des Bundes. Der Vollzug und die Überwachung sind allerdings Aufgaben der Bundesländer. Die zuständigen Landesbehörden betreiben hierfür die Messstellen und vollziehen die gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis.

Warum benötigen Ihre Beschäftigten jetzt eine Strahlenschutzregisternummer?

Bisher wurden die persönlichen Daten zur Strahlenschutzüberwachung allein auf Grundlage verschiedener Personendaten zusammengeführt. Unvollständig übermittelte Personendaten, Schreibfehler, Namensänderungen oder unterschiedliche Schreibweisen verursachten dabei öfters Zuordnungsfehler, die zu fehlerhaften Berechnungen der Jahres- und Berufslebensdosis führen konnten.

Die Organisation der Strahlenschutzüberwachung hat sich 2019 mit der neuen StrlSchV etwas geändert. Die bedeutendste Neuerung für den beruflichen Strahlenschutz stellt hierbei die Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer für beruflich exponierte Personen dar: die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Vorteil der Strahlenschutzregisternummer

Mit einer eindeutigen persönlichen Kennnummer sollen diese Zuordnungsfehler künftig vermieden werden. Was in anderen europäischen Ländern schon länger so gehandhabt wurde, war in Deutschland aufgrund fehlender datenschutzrechtlicher Grundlagen bisher nicht möglich, wurde jetzt aber mit der neuen StrlSchV realisiert.

Mit der SSR-Nummer können nun die individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition eindeutig im Strahlenschutzregister zugeordnet und bilanziert werden. Die bisherige Strahlenpassnummer ist damit nicht mehr erforderlich.

Beantragen Sie schnellstmöglich Ihre eigene SSR-Nummer

Die individuelle persönliche SSR-Nummer wird über eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Beantragt werden kann die SSR-Nummer nur vom Arbeitgeber bzw. dem betrieblichen Strahlenschutzverantwortlichen. Er übermittelt dem BfS die dafür nötigen Personendaten unter Berücksichtigung der vom BfS geforderten Datenformate. Hilfe zur Beantragung und zu den Formatanforderungen erhalten Sie im Internetportal des BfS.

Adresse des SSR-Portals zur Beantragung der Strahlenschutzregisternummer.

Wie werden die Strahlenbelastungen und Grenzwerte überwacht?

Zur Überwachung der beruflichen Strahlenexposition bestimmen die Landesbehörden mehrere Personendosismessstellen und Inkorporationsmessstellen, die jede relevante Strahlenbelastung messen oder berechnen und personenbezogen aggregieren. Die Messstellen übermitteln in der Regel monatlich die Dosisfeststellungen an das Strahlenschutzregister des BfS, für Piloten und Flugpersonal an das Luftfahrt-Bundesamt. Im Strahlenschutzregister werden die Meldungen dann anhand der SSR-Nummer personenbezogen zusammengeführt und hinsichtlich der Einhaltung der Dosisgrenzwerte ausgewertet.

Um die berufliche Strahlenexposition zu überwachen, werden verschiedene Bereiche unterschieden:

ArbeitsbereicheÜberwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten
Personen mit genehmigungs- und anzeigebedürftigen Tätigkeiten in Strahlenschutzbereichenzwei Vorgehensweisen: Ermittlung monatlicher Personendosis, die an Strahlenschutzregister übertragen wird Dosimeter, die in der Regel von den Beschäftigten während der Arbeitszeit am Körper getragen werden
Personen, die radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz absorbierenzwei Vorgehensweisen Radioaktivitätsmessungen über Ganz- und TeilkörperzählerAnalyse der Körperausscheidungen betroffener Personen
LuftfahrtpersonalBerechnung der Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten zur Ermittlung der Dosiswerte

Weitere überwachungsbedürftige Bereiche sind

  • Betriebe mit erheblich erhöhter Exposition durch natürliche terrestrische Strahlenquellen, wie zum Beispiel Heilbäder, Wasserwerke, Schauhöhlen oder Bergwerk
  • Arbeiten zur Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaues

Internationale Strahlenschutzüberwachung – ein Ausblick

Die Globalisierung macht sich vor allem auch in der Arbeitskräftemobilität bemerkbar: Immer mehr Erwerbstätige wechseln ihren Arbeitsplatz innerhalb Europas oder gar weltweit. Dies betrifft auch Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Ein flächendeckend grenzüberschreitender beruflicher Strahlenschutz kann dieser Entwicklung aber leider noch nicht ausreichend Rechnung tragen, da er sich erst im Aufbau befindet.

Mittelfristig können wir sicher damit rechnen, dass die persönliche Strahlendosis auch in internationalen Einsätzen dokumentiert und überwacht werden kann. Heute ist aber noch jeder selbst verantwortlich, seine in verschiedenen Ländern bei unterschiedlichen Arbeitgebern gesammelten Strahlenbelastungen eigenständig zu überwachen oder in das nationale deutsche Strahlenregister zu überführen.

Wann benötigen Sie einen Strahlenpass?

In manchen Fällen genügt die Überwachung der Strahlendosis einzelner Personen anhand des Strahlenschutzregisters nicht, da aufgrund der Tätigkeiten eine höhere Transparenz der Dosiswerte gefordert ist.

Dies ist vor allem bei Fremdpersonal in strahlenschutzüberwachten Kontrollbereichen der Fall. Solche Beschäftigte arbeiten in fremden Betriebsstätten als Handwerker, Reinigungs- oder Montagekräfte, als Berater oder in anderen hochspezialisierten Tätigkeiten.

Diese Personen benötigen einen gültigen Strahlenpass mit folgenden Informationen:

  • persönliche Informationen wie Name und Anschrift
  • Angaben zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
  • Angaben zur äußeren und inneren Strahlenexposition sowie
  • Bilanzierungen der bisherigen beruflichen Exposition und der Berufslebensdosis, die im Strahlenschutzregister erfasst sind

Der Pass ist vor jedem Einsatz dem beauftragenden Betrieb vorzulegen, um ein mögliches Überschreiten von Grenzwerten ausschließen zu können. Nach Beenden der Tätigkeit trägt der Betrieb die mittels Dosimeter gemessene zusätzliche Strahlenbelastung in den Strahlenpass ein.

Ausgestellt wird der Strahlenpass von den autorisierten Registrierbehörden der Bundesländer. Meist sind dies die Gewerbeaufsichtsämter.

Welche Qualifikation benötigt ein Strahlenschutzbeauftragter?

Einige Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung setzen zwingend eine anerkannte Fachkunde im Strahlenschutz voraus. Hierfür fordern die Strahlenschutzvorschriften, dass jeder Genehmigungsinhaber Strahlenschutzbeauftragte bestellt. Diese können Techniker, Wissenschaftler, Ärzte oder ähnliches sein. Doch auch der Strahlenschutzbeauftragte benötigt die Fachkunde als Qualifikation, um seinen anspruchsvollen Aufgaben nachkommen zu können.

Was sind die Voraussetzungen?

Der Gesetzgeber in der StrlSchV regelt die Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz. Für die anerkannte Fachkunde werden Lernziele, Kursinhalte und die Dauer der geforderten praktischen Berufserfahrung genauso geregelt wie Prüfungen, Zertifikate und die Anerkennung der Strahlenschutzqualifikation durch die zuständigen Behörden.

Die wesentlichen Voraussetzungen sind:

  • eine angemessene Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz in Abhängigkeit von der Art der Strahlenanwendung, der bisherigen Qualifikation und der zu erfüllenden Strahlenschutzaufgaben,
  • entsprechende praktische Berufserfahrung, die je nach Aufgabe zwischen einigen Monaten und bis zu drei Jahren liegen muss und
  • aufgabenspezifische Strahlenschutzkurse mit einer Dauer von einigen Tagen bis zu einigen Wochen, die mit einer Prüfung enden. Diese Kurse müssen von den zuständigen Behörden anerkannt sein.

An diesen Orten können Sie die Fachkunde erwerben

Anbieter solcher Ausbildungen sind Hochschulen, private Institute oder Landesministerien. Sollten Sie sich für eine solche Aus- oder Weiterbildung interessieren, achten Sie auf jeden Fall darauf, dass der Strahlenschutzkurs nach den Fachkunde-Richtlinien der jeweiligen Verordnung (Röntgenverordnung oder Strahlenschutzverordnung) zugelassen ist. Da man diese Zulassung immer nur befristet vergibt, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die Frist nicht bereits abgelaufen ist.

Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten während Corona

Aufgrund der aktuellen Pandemie hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, beraten durch die Strahlenschutzkommission (SSK), hat einige Lockerungen bezüglich der Voraussetzungen an die Fachkunde im Strahlenschutz erlassen. So soll gerade im medizinischen Bereich Personalmangel bezüglich der radiologischen Versorgung entgegengewirkt werden.

Zu den Lockerungen gehören die Folgenden:

  • praktische Erfahrung wird auf die Hälfte der im Anwendungsgebiet erforderlichen Sachkundezeiten gesenkt
  • Abschluss des Grundkurses im Strahlenschutz genügt

FAQ - Die wichtigsten Fragen zum Thema Strahlenschutz

Wie kann sich vor radioaktiven Strahlen geschützt werden?

Neben entsprechender Schutzkleidung wie Atemschutzmasken sind betrieblich Grenzwerte festzulegen und Dosiswerte zu ermitteln sowie zu überprüfen.

Warum ist Strahlenschutz wichtig?

Strahlenschutz ist wichtig, um schädigenden Wirkungen vorzubeugen und die Gesundheit langfristig zu bewahren.

Welcher Grenzwert sollte nicht überschritten werden?

Personen der Bevölkerungen sollten einen Jahresgrenzwert von 1 Millisievert nicht überschreiten. Für Personen, die berufsbedingt einer ionisierenden Strahlung ausgesetzt sind, gilt ein Grenzwert von 20 Millisievert pro Jahr.

Welche Einrichtung ist für die Überwachung der berufsbedingten Strahlenbelastung von Personen verantwortlich?

Die Länderbehörden bestimmen Messstellen, die die erfassten Werte an das Bundesamt für Strahlenschutz oder für Flugpersonal an das Bundesamt für Luftfahrt weiterleiten.

Wann müssen fachliche Kenntnisse bezüglich des Strahlenschutzes erneuert werden?

Strahlenschutzbeauftragte müssen ihre Fachkunde alle 5 Jahre aktualisieren.