Brandschutz

Heller Weg zur Sicherheit: Fluchtwege zur Sammelstelle beleuchten

Die Sammelstelle ist wichtiger Bestandteil jedes Flucht- und Rettungswegekonzepts. Nach ASR A2.3 handelt es sich dabei um einen sicheren Bereich am Ende des Fluchtwegs, den Personen im Falle einer Evakuierung erreichen müssen.
Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

26.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Weg vom Gebäude zur Sammelstelle ist daher so auszuführen, dass er jederzeit sicher nutzbar ist und auch bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet wird. Die Beleuchtung von Fluchtwegen im Freien zählt zur Sicherheitsbeleuchtung des Gebäudes. Sie muss bei Ausfall der Allgemeinstromversorgung (AV) für mindestens 30 Minuten funktionsfähig bleiben. Eine Lichtversorgung über die Beleuchtung des Straßennetzes erfüllt diese Anforderung nicht, da die Straßenbeleuchtung in der Regel über die AV gespeist wird und somit nicht als unabhängig gilt. Vollständige Netzausfälle sind selten, ein Versagen einzelner Netzkomponenten (z. B. Ortsnetztransformator) ist jedoch möglich. In diesem Fall fallen Allgemein- und Straßenbeleuchtung aus; ohne Sicherheitsstromversorgung ist die Beleuchtung der Rettungswege nicht gewährleistet.

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