Spezial Primär- und Sekundärbelastung durch Nitrosamine

Nitrosaminmanagement: Diese Pflichten gelten jetzt für Unternehmen in Deutschland

Das Nitrosaminmanagement ist kein freiwilliges Qualitätsprojekt. Es ist vielmehr Teil der gesetzlichen Pflicht zur sicheren Organisation von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Für die Geschäftsführung bedeutet dies, nicht erst zu reagieren, wenn die Messwerte auffällig sind. Vielmehr müssen Risiken systematisch erkannt, bewertet und beherrscht werden.
Georg Popa

Georg Popa

23.07.2026 · 4 Min Lesezeit

Die Gefahrstoffverordnung konkretisiert diese Pflicht für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt wurden.

Für Nitrosamine bedeutet das in der Praxis:

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