Zahl der Woche

0 Sicherheitsbeauftragte? – 1.000 Fragezeichen

Die Bundesregierung plant im Rahmen eines Sofortprogramms zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz, die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten ersatzlos zu streichen. Zudem sollen Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten künftig nur noch einen Sicherheitsbeauftragten benötigen. Diese „Null“ verunsichert sowohl Führungskräfte als auch Beschäftigte und natürlich die Sicherheitsbeauftragten selbst. Umso wichtiger ist es, die Rolle der Sicherheitsbeauftragten zu stärken – z. B. in der Unterweisung.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

10.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Aktuell gilt: In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die notwendige Anzahl richtet sich nach fünf Kriterien, u. a. dem Gefahrenpotenzial, aber auch der zeitlichen, räumlichen und fachlichen Nähe zu den durchgeführten Tätigkeiten. SiBe sind „Kollegen unter Kollegen“ mit Orts‑ und Sachkenntnis und wirken präventiv an der betrieblichen Sicherheitskultur mit – als Teil des Arbeitssystems.

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