Zahl der Woche

1 – mindestens einmal im Jahr brauchen Fahrzeuge eine UVV-Prüfung

Wenn ich mit den Verantwortlichen für den betrieblichen Fuhrpark über das Thema UVV-Prüfung spreche, ernte ich oft ungläubige Blicke. Die Fahrzeuge gehen doch regelmäßig zum TÜV – reicht das nicht aus? Schaffen Sie in der Unterweisung Klarheit: Was genau umfasst eine UVV-Prüfung und wie unterscheidet sie sich von der bekannten TÜV-Prüfung?
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

09.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (umgangssprachlich „TÜV-Prüfung“) stellt sicher, dass Fahrzeuge verkehrssicher sind. Die UVV-Prüfung dagegen ist eine Sicherheitsprüfung nach der DGUV-Vorschrift 70 für alle Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden – vom klassischen Dienstwagen bis zum Poolfahrzeug oder Transporter. Sie ist regelmäßig, mindestens jährlich und anlassbezogen (z. B. nach Unfall/Änderung) durch eine sachkundige Person durchzuführen und zu dokumentieren.

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