Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (umgangssprachlich „TÜV-Prüfung“) stellt sicher, dass Fahrzeuge verkehrssicher sind. Die UVV-Prüfung dagegen ist eine Sicherheitsprüfung nach der DGUV-Vorschrift 70 für alle Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden – vom klassischen Dienstwagen bis zum Poolfahrzeug oder Transporter. Sie ist regelmäßig, mindestens jährlich und anlassbezogen (z. B. nach Unfall/Änderung) durch eine sachkundige Person durchzuführen und zu dokumentieren.
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