Zahl der Woche

180 – auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen sind Verbindungsmittel bis max. 180 cm erlaubt

Eine Hauptgefährdung bei fahrbaren Hubarbeitsbühnen mit Ausleger ist der Peitscheneffekt. Schon eine kleine Bodenwelle kann ausreichen und der Ausleger gerät so in Schwingung, dass die im Arbeitskorb befindlichen Personen herausgeschleudert werden. PSA gegen Absturz (PSAgA) ist deshalb auf Auslegerbühnen Pflicht. Damit die Schutzausrüstung ihre Wirkung voll entfalten kann, müssen Beschäftigte auf einen Aspekt besonders achten: die Länge des Verbindungsmittels.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

30.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Grundsätzlich ist das dreiteilige Geländer des Arbeitskorbs oder der Arbeitsbühne eine technische Schutzmaßnahme, die die Beschäftigten während ihrer Tätigkeit in der Höhe gegen Absturz schützt. Kommt es jedoch zum sogenannten Peitschen- oder Katapulteffekt, besteht dennoch die Gefahr, dass die Beschäftigten herausgeschleudert werden.

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