Schwerpunktthema

20 Jahre BEM – doch Betriebe lassen rund 50 % der Chancen ungenutzt

20 Jahre nach der Einführung der gesetzlichen Pflicht für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zieht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine gemischte Bilanz: Zwar steigt die Verbreitung von BEM-Verfahren in den Betrieben, doch noch immer erhält nur knapp mehr als die Hälfte aller langzeiterkrankten Beschäftigten ein BEM-Angebot vom Arbeitgeber. Die Erfahrung zeigt außerdem: Viele Arbeitgeber sehen das BEM nur als wichtigen Schritt auf dem Weg zur krankheitsbedingten Kündigung. Dabei bietet ein gut geführtes BEM eine echte Win-win-Sitation für alle Beteiligten. Sifas und Betriebsärzte sollten das Jubiläum deshalb zum Anlass nehmen, die betriebliche Umsetzung kritisch zu hinterfragen.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

25.07.2025 · 5 Min Lesezeit

Rund 8 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind jährlich länger als 30 Tage krank. Ohne geeignete Maßnahmen drohen langfristige und kostspielige Ausfälle von Beschäftigten, die letztlich in einem Arbeitsplatzverlust enden können. Für die Betriebe entstehen Krankheits- und Ausfallkosten und im Fall einer Kündigung ein teilweise schmerzhafter Ressourcen- und Know-how-Verlust. Genau hier setzt die Idee des BEM an.

Ab 6 Wochen AU in 12 Monaten müssen Arbeitgeber Beschäftigten ein BEM anbieten

Arbeitgebende sind laut § 84 SGB IX gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitern ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn diese innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.

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