Rund 8 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind jährlich länger als 30 Tage krank. Ohne geeignete Maßnahmen drohen langfristige und kostspielige Ausfälle von Beschäftigten, die letztlich in einem Arbeitsplatzverlust enden können. Für die Betriebe entstehen Krankheits- und Ausfallkosten und im Fall einer Kündigung ein teilweise schmerzhafter Ressourcen- und Know-how-Verlust. Genau hier setzt die Idee des BEM an.
Ab 6 Wochen AU in 12 Monaten müssen Arbeitgeber Beschäftigten ein BEM anbieten
Arbeitgebende sind laut § 84 SGB IX gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitern ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn diese innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.
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