Drohnen sind in modernen Betrieben längst keine Spielerei mehr. Sie dokumentieren schwer erreichbare Bereiche, transportieren eilige Proben oder kontrollieren weitläufige Werksgelände. Damit wird der Luftraum über den Köpfen der Belegschaft zum zusätzlichen Verkehrsraum, der genauso klar geregelt werden muss wie der Staplerverkehr in der Halle. Ein Start- und Landeplatz braucht deshalb eine abgesperrte Fläche von mindestens 5 × 5 Metern. Diese 25 Quadratmeter dienen als Schutzzone und Puffer für Windböen, technische Ungenauigkeiten oder reflexartige Bewegungen von Beschäftigten. Sicherheit in der Drohnenlogistik heißt: Der Luftraum bleibt nicht dem Zufall überlassen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unterweisung Plus‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
- Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
- Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen
