Lärmbedingte Schwerhörigkeit zählt seit Jahren zu den häufigsten der anerkannten Berufskrankheiten. Obwohl die schädigende Wirkung durch Lärm lange bekannt ist, bleibt die betriebliche Umsetzung von Massnahmen herausfordernd. Unternehmen scheuen technische Lösungen zur Lärmminderung, weil diese oft sehr kostenintensiv sind. Beschäftigte vernachlässigen das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), weil sie die Schädigung nicht unmittelbar wahrnehmen.
Lärmschwerhörigkeit als schleichender Prozess
Die Schädigung des Gehörs entsteht meist schleichend. Auffällig wird sie oft erst, wenn es anstrengend wird, Gesprächen zu folgen, weil einzelne Gesprächsfetzen fehlen, oder wenn Beschäftigte Signaltöne nicht mehr zuverlässig wahrnehmen. Besonders gefährliche Bereiche sind Werkhallen, Baustellen, Metallverarbeitung, Logistik und Landwirtschaft sowie mobile Tätigkeiten mit Maschinenlärm – vom Trennschleifer bis zum Laubbläser. Fatal ist, dass das Innenohr sich nicht regeneriert: Ist es geschädigt, bleibt der Verlust. Umso wichtiger ist daher eine konsequente Prävention entlang der Arbeitsplatzgrenzwerte. Sobald Auslösewerte erreicht oder überschritten werden, muss der Arbeitgeber geeignete Massnahmen festlegen und nachweisbar umsetzen.
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