Aus Unfällen lernen

29.4. ist Tag gegen Lärm – schützen Sie Beschäftigte vor der Berufskrankheit Nr. 1

Lärm macht krank, mindert die Konzentration und erhöht das Unfallrisiko. Die DGUV-Statistik für 2024 weist aus: Mit fast 9.000 Fällen entfiel jede dritte neu anerkannte Berufskrankheit auf Lärmschwerhörigkeit. Nutzen Sie den International Noise Awareness Day am 29. April, um den betrieblichen Umgang mit Lärm bewusst in den Blick zu nehmen. Denn in vielen Fällen ist es möglich, die Lärmbelastung in den Griff zu bekommen, wenn Technik, Organisation und persönlicher Schutz zusammenwirken.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

31.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Lärmbedingte Schwerhörigkeit zählt seit Jahren zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Obwohl die schädigende Wirkung durch Lärm lange bekannt ist, bleibt die betriebliche Umsetzung von Maßnahmen herausfordernd. Betriebe scheuen technische Maßnahmen zur Lärmminderung, weil diese oft sehr kostenintensiv sind. Beschäftigte vernachlässigen das Tragen von PSA, weil sie die Schädigung nicht unmittelbar wahrnehmen.

Lärmschwerhörigkeit schleicht auf lauten Sohlen

Die Schädigung des Gehörs entsteht meist schleichend. Auffällig wird sie oft erst, wenn anstrengend wird, Gesprächen zu folgen, weil einzelne Gesprächsfetzen fehlen oder wenn Beschäftigte Signaltöne nicht mehr zuverlässig wahrnehmen. Besonders gefährliche Bereiche sind Werkhallen, der Bau, Metallverarbeitung, Logistik und Landwirtschaft sowie mobile Tätigkeiten mit Maschinenlärm – vom Trennschleifer bis zur Druckluft. Das Problem: Das Innenohr regeneriert nicht. Ist es geschädigt, bleibt der Verlust. Umso wichtiger ist daher eine konsequente Prävention entlang der bekannten Arbeitsplatzgrenzwerte. Sobald Auslösewerte erreicht oder überschritten werden, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen festlegen und nachweisbar umsetzen.

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