Anlegezeit muss bezahlt werden
Ein Rettungssanitäter beim Bayerischen Roten Kreuz muss während seiner Arbeit Schutzkleidung tragen, die er im Betrieb an- und auszieht. Nach seinem Tarifvertrag bekommt er für jede Schicht dafür eine pauschale Gutschrift von 12 Minuten auf sein Arbeitszeitkonto. Allerdings schrieb ihm der Arbeitgeber diese 12 Minuten nur für tatsächliche Arbeitstage gut, nicht aber für Zeiten, in denen er krank war oder Urlaub hatte. Dagegen klagte der Sanitäter. Nach seinem Verständnis des Tarifvertrags muss ihm die pauschale Zeitgutschrift auch im Urlaub oder bei Arbeitsunfähigkeit gewährt werden.
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