Zahl der Woche

3 – wann Arbeitsunfälle zu melden sind

Drei ist eine wunderbare Zahl. Es gibt drei Wünsche im Märchen, drei Musketiere und drei Versuche, bis der Drucker endlich tut, was er soll. Im Arbeitsschutz ist die Zahl 3 ebenfalls wichtig – allerdings weniger märchenhaft: Sie entscheidet mit darüber, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen ist.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

11.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Nach § 193 SGB VII müssen Unternehmen einen Unfall anzeigen, wenn eine versicherte Person getötet wurde oder durch den Unfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Außerdem muss die Unfallanzeige binnen drei Tagen erstattet werden, nachdem das Unternehmen Kenntnis vom Unfall bzw. von der anzeigepflichtigen Arbeitsunfähigkeit erlangt hat.

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