Zahl der Woche

36 – das typische Intervall für eine Wieder­holungsvorsorge sind 36 Monate

Während jährliche Fristen für den Arbeitsschutz typisch sind, weichen die Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge von diesem Rhythmus ab. Um die Vorsorgen gemeinsam mit dem betriebsärztlichen Personal planen zu können, müssen die dafür verantwortlichen Personen einen Überblick über die grundlegenden Fristen haben.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

25.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeitsmedizinische Vorsorgen sollen gesundheitliche Risiken frühzeitig aufdecken – und das geht nur, wenn sie im richtigen Takt stattfinden. Die erste Vorsorge muss grundsätzlich vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit erfolgen. Wie bald danach die erste Wiederholungsvorsorge folgt, richtet sich, wie unten dargestellt, nach dem gesundheitlichen Risiko der Tätigkeit. Danach gilt in der Regel ein dreijähriger Rhythmus – also spätestens alle 36 Monate eine Wiederholungsvorsorge.

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