Arbeitsmedizinische Vorsorgen sollen gesundheitliche Risiken frühzeitig aufdecken – und das geht nur, wenn sie im richtigen Takt stattfinden. Die erste Vorsorge muss grundsätzlich vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit erfolgen. Wie bald danach die erste Wiederholungsvorsorge folgt, richtet sich, wie unten dargestellt, nach dem gesundheitlichen Risiko der Tätigkeit. Danach gilt in der Regel ein dreijähriger Rhythmus – also spätestens alle 36 Monate eine Wiederholungsvorsorge.
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