Früher war die entscheidende Frage schnell gestellt: Mehr als 20 Beschäftigte – ja oder nein? Jetzt müssen Betriebe genauer hinschauen. Unter 20 Beschäftigten besteht grundsätzlich keine Bestellpflicht. Bei 20 bis unter 50 Beschäftigten kommt es darauf an, ob eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Ab 50 Beschäftigten bleibt die Bestellung Pflicht. Bei weniger als 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung kann ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen. Damit wird die Gefährdungsbeurteilung zur Grundlage für die Entscheidung, ob und wie viele Sicherheitsbeauftragte gebraucht werden.
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