Zahl der Woche

50 – warum Betriebe bei Sicherheitsbeauftragten jetzt neu zählen müssen

Seit dem 29.5.2026 gilt für Sicherheitsbeauftragte eine neue Schwelle: Die pauschale Bestellpflicht greift nicht mehr ab 20, sondern erst ab regelmäßig 50 Beschäftigten. Das klingt nach Bürokratieabbau – ist aber kein Freifahrtschein fürs Weglassen. Denn zwischen 20 und 49 Beschäftigten entscheidet künftig die Gefährdungsbeurteilung, ob wegen besonderer Gefährdungen trotzdem ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich ist.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

07.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Früher war die entscheidende Frage schnell gestellt: Mehr als 20 Beschäftigte – ja oder nein? Jetzt müssen Betriebe genauer hinschauen. Unter 20 Beschäftigten besteht grundsätzlich keine Bestellpflicht. Bei 20 bis unter 50 Beschäftigten kommt es darauf an, ob eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Ab 50 Beschäftigten bleibt die Bestellung Pflicht. Bei weniger als 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung kann ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen. Damit wird die Gefährdungsbeurteilung zur Grundlage für die Entscheidung, ob und wie viele Sicherheitsbeauftragte gebraucht werden.

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