Leserfrage: „Gibt es im Arbeitsschutzrecht spezielle Altersbeschränkungen für den Umgang mit Gefahrstoffen? Darf eine 16-jährige Schülerin während ihres Schulpraktikums damit arbeiten?“
SafetyXperts-Antwort: Ja, es gibt klare Altersgrenzen im Arbeitsschutzrecht. Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die ein Schülerbetriebspraktikum absolvieren, sowie für Jugendliche in Ausbildung oder Beschäftigung gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Dieses enthält u. a. arbeitszeitliche Beschränkungen sowie ein Verbot gefährlicher Tätigkeiten gemäß § 22 JArbSchG.
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