Hygiene

„Ach, das ist doch nur ein kleiner Schnitt!“ – Warum Stich- und Schnittverletzungen keine Lappalie sind

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) handelt es sich bei jedem zweiten gemeldeten Arbeitsunfall im Gesundheitswesen um eine Nadelstichverletzung, die viele Mitarbeiter als eine „banale“ Verletzung oft auf die leichte Schulter nehmen. Dies stellt aber ein großes Problem dar, denn ist die Verletzung schwerwiegender als gedacht, fällt der Mitarbeiter aus. In den Augen der Berufsgenossenschaft ist der Arbeitgeber in diesem Fall seiner Schutzpflicht nicht nachgekommen und/oder der Mitarbeiter hat sich nicht an die Dienst- bzw. Arbeitsanweisungen gehalten. Was der Arbeitsschutz hier verlangt und wie Sie Wiederholungsfälle verhindern, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Renate Tief

Renate Tief

03.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Das sind die 4 wichtigsten Sofortmaßnahmen für die Erstversorgung

Auch wenn Sie die nachfolgenden Sofortmaßnahmen beherrschen, sprechen Sie diese in der nächsten Teamsitzung noch einmal an. Stellen Sie sicher, dass jeder Mitarbeiter in Ihrer Organisation den direkten Vorgesetzten und gegebenenfalls die Einrichtungs- bzw. die Praxisleitung im Fall einer Stich- oder Schnittverletzung umgehend informiert.

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