Rechtliches

Achtung: Fuhrparkleiter haften oft schneller, als ihnen lieb ist!

Fuhrparkleiter sind verantwortlich für ihren Fuhrpark. Denn die Halterhaftung im Fuhrpark besagt, dass der Fahrzeughalter für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann, unabhängig davon, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalls gefahren hat. Geregelt wird dies durch § 7 Straßenverkehrsgesetz. Doch was heißt das genau, wo drohen Haftungsfallen? Ist der Fuhrparkleiter wirklich der Halter? Was wurde haftungsrechtlich eventuell schon gerichtlich entschieden? Worauf Sie hier in Ihrem Betrieb genau achten müssen, habe ich für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Maria Markatou

Maria Markatou

17.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Wer ist eigentlich der Halter?

Grundsätzlich ist die Geschäftsführung eines Betriebs der Halter und damit verantwortlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Halterhaftung auf einen Fuhrparkleiter zu übertragen und so die eigene Halterhaftung ganz oder zum Teil auszuschließen. Das geschieht am besten mittels einer entsprechenden Beauftragung des Fuhrparkmanagers.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unterweisung Plus‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
  • Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
  • Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen