Gesunde Beschäftigte

Achtung: Sonderregelungen für jugendliche Beschäftigte!

In vielen Einrichtungen oder Praxen des Gesundheitswesens werden Jugendliche beschäftigt, insbesondere Auszubildende. Hier gelten besondere Regelungen bei der Arbeitszeit, die Sie zwingend beachten müssen.
Jörg Stojke

Jörg Stojke

07.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Denn für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es beinhaltet alle Anforderungen zur Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Arbeitszeit von Jugendlichen

Jugendliche dürfen täglich nicht mehr als acht Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.

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