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Änderung der Gefahrstoffverordnung – was Betriebe jetzt tun müssen

Am 4.12.2024 wurde die Änderung der Gefahrstoffverordnung veröffentlicht, in deren Mittelpunkt die Prävention berufsbedingter Krebserkrankungen steht. Für Betriebe, die CMR-Stoffe einsetzen oder bei deren Tätigkeit Beschäftigte derartigen Stoffen ausgesetzt sein können, müssen ihre Gefährdungsbeurteilung aktualisieren. Und auch auf Betriebe, die Baumaßnahmen im Bestand planen, kommen wegen des darin möglicherweise verbauten Asbests neue Pflichten zu. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen in aller Kürze.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

07.02.2025 · 6 Min Lesezeit

Die meisten Änderungen der Gefahrstoffverordnung beziehen sich auf krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe der Kategorie 1A und 1B – auch als CMR-Stoffe bezeichnet. Darunter fällt auch das als krebserzeugend eingestufte Asbest.

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