Das müssen Sie über den neuen Abschnitt 2.7 wissen
Folgender Passus der TRGS 900 ist komplett neu: „Mit der Bemerkung „Z*“ werden Stoffe gekennzeichnet, die bezüglich der entwicklungstoxischen Wirkung bewertet werden können und für die ein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des unter Z* genannten, niedrigeren Z*-AGW bzw. Z*-BGW nicht befürchtet zu werden braucht. Die Höhe von Z* wird in einer Fußnote bekanntgegeben.“
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