Ein zentrales Thema des AGS ist das neue Konzept zur Fachkunde in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die bisherigen Anforderungen an die Fachkunde waren oft nicht ausreichend konkret, was so- wohl für Arbeitgeber als auch für Vollzugsbehörden eine Herausforderung darstellte. Mit dem neuen Konzept soll eine einheitliche und klarere Auslegung dieser Anforderungen ermöglicht werden. Dies wird uns in Zukunft dabei helfen, die Fachkunde Ihrer Mitarbeiter gezielter zu bewerten und zu fördern.
1. Beschlüsse der 74. Sitzung
Die 74. Sitzung des AGS hat wichtige Änderungen und Ergänzungen in verschiedenen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet:
- Neufassung der TRGS 520: Diese Regel befasst sich mit der Errichtung und dem Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle. Hier müssen Sie prüfen, ob Ihre Sammelstellen und Zwischenlager den neuen Anforderungen entsprechen, und ggf. notwendige Anpassungen vornehmen.
- Änderungen in der TRGS 401: Diese Regel behandelt die Gefährdung durch Hautkontakt. Es sind neue Maßnahmen zur Ermittlung, Beurteilung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen festgelegt worden. Sie müssen sicherstellen, dass alle betroffenen Mitarbeiter diese neuen Maßnahmen kennen und umsetzen.
- Änderungen in der TRGS 900 und TRGS 903: Diese betreffen Arbeitsplatz- und biologische Grenzwerte. Sie müssen die neuen Grenzwerte prüfen und entsprechende Maßnahmen zur Überwachung und Einhaltung in Ihrem Betrieb implementieren.
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