Brandschutz

Alarm muss auch gehört werden!

Brandmeldeanlagen müssen so ausgelegt sein, dass ein Alarm auch in lauter Umgebung eindeutig wahrgenommen wird. Grundlage für Planung und Ausführung bildet die DIN 14675. Bei der Festlegung der Lautstärke von […]
Sven Rost

Sven Rost

09.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Brandmeldeanlagen müssen so ausgelegt sein, dass ein Alarm auch in lauter Umgebung eindeutig wahrgenommen wird. Grundlage für Planung und Ausführung bildet die DIN 14675. Bei der Festlegung der Lautstärke von Alarmgebern ist insbesondere der vorhandene Umgebungslärm zu berücksichtigen. In Bereichen mit erhöhtem Geräuschpegel werden daher zunehmend zusätzlich zur akustischen Alarmierung auch optische Signalgeber, etwa Blitzleuchten, eingesetzt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Alarm von allen anwesenden Personen rechtzeitig erkannt wird.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Sicherheit im Betrieb‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
  • Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
  • Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
  • Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.