Ein Mann wurde bei der Arbeit Zeuge eines Unfalls, bei dem eine S-Bahn entgleiste. Körperlich wurde er nicht verletzt, erlebte den Unfall aber aus nächster Nähe und eilte durch die entgleisten Waggons, um nach Verletzten zu schauen. Noch am selben Tag nahm er seine Arbeit wieder auf.
Schlafstörungen zeigten sich erst später
Erst Wochen später suchte er ärztliche Hilfe wegen Schlafstörungen, Nervosität und Albträumen. Es wurde eine PTBS diagnostiziert, die zu langer Arbeitsunfähigkeit führte. Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall mit der Begründung ab, der Kläger habe keine unmittelbare psychische Reaktion gezeigt.
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