Aus Unfällen lernen

Als Arbeitsunfall anerkannt: Posttraumatische Belastungsstörung kann verzögert auftreten

Einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Potsdam (Az. L 3 U 24/20) zufolge darf bei der rechtlichen und medizinischen Beurteilung eines Arbeitsunfalls nicht nur auf das Verhalten unmittelbar nach dem Unfall geschaut werden. Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann als Folge eines Arbeitsunfalls auch dann anerkannt werden, wenn es unmittelbar nach dem Ereignis keine äußerlich erkennbare psychische Reaktion gab. Lesen Sie hier mehr über den Fall.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

27.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Mann wurde bei der Arbeit Zeuge eines Unfalls, bei dem eine S-Bahn entgleiste. Körperlich wurde er nicht verletzt, erlebte den Unfall aber aus nächster Nähe und eilte durch die entgleisten Waggons, um nach Verletzten zu schauen. Noch am selben Tag nahm er seine Arbeit wieder auf.

Schlafstörungen zeigten sich erst später

Erst Wochen später suchte er ärztliche Hilfe wegen Schlafstörungen, Nervosität und Albträumen. Es wurde eine PTBS diagnostiziert, die zu langer Arbeitsunfähigkeit führte. Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall mit der Begründung ab, der Kläger habe keine unmittelbare psychische Reaktion gezeigt.

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