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Angstthema Betriebsrevision? So sind Sie stets auf den Besuch der Suva vorbereitet

„Die Suva kommt zu uns in den Betrieb!“ Diese Vorstellung treibt vielen Unternehmern und SiBe gleichermassen den Angstschweiss auf die Stirn. Dass die Kontrollpersonen bei ihren Besuchen sehr genau hinsehen, darf man voraussetzen. Was, wenn sie Fehler bei der Versicherung finden oder Mängel bei der Arbeitssicherheit oder im Gesundheitsschutz? Die Suva selbst betont, dass eine Betriebsrevision nicht nur potenziellen Versicherungsmissbrauch aufdecken soll, sondern vor allem beraten will. Und die Beratung sollte Ihr Unternehmen unbedingt in Anspruch nehmen.

Sabine Kurz

23.10.2025 · 2 Min Lesezeit

In der Schweiz sind Arbeitgebende für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihren Betrieben verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften aus dem Arbeitsgesetz (ArG), der Unfallversicherungsgesetzgebung sowie themenspezifischen Verordnungen umzusetzen.

Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht müssen sie die Gesundheit der Mitarbeitenden schützen, damit die Gefahr von Unfällen und Berufskrankheiten so weit wie möglich reduziert wird. Dazu haben Unternehmer gemeinsam mit den betrieblichen Fachleuten für Sicherheit Risiken und Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse müssen sie im Team alle erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmassnahmen treffen.

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