Als „Besondere Gefährdungen“ wurden Arbeiten neu gruppiert, die den Beizug von Spezialisten erfordern:
- Arbeiten mit mechanischen Gefährdungen;
- Arbeiten mit Arbeitsmitteln mit Quetsch-, Scher-, Stoss-, Schneid-, Stich-, Einzug- oder Fangstellen;
- Arbeiten mit Absturzgefährdungen ab 2 m;
- Arbeiten mit elektrischen Gefährdungen;
- Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (chemisch/biologisch);
- Arbeiten mit Brand- und Explosionsgefährdungen;
- Arbeiten mit thermischen Gefährdungen;
- Arbeiten mit speziellen physikalischen Gefährdungen wie Lärm, Vibrationen, ionisierende / nicht ionisierende Strahlung;
- Arbeiten mit Gefährdungen durch besondere Arbeitsumgebungsbedingungen u. a. in Schächten, Kanälen, Silos und Tanks;
- Arbeiten mit Gefährdungen am Bewegungsapparat wie Arbeiten mit Zwangshaltungen, ungünstigen Körperbewegungen, repetitiven Bewegungen oder Arbeiten, die das Bewegen von Lasten erfordern.
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