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Anhänge der ASA-Richtlinie überarbeitet

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat am 23.10.2025 die überarbeiteten Anhänge ihrer „Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“ (Nr. 6508) verabschiedet. Sie wurden an den Stand der Technik angepasst, praxisorientierter formuliert und stehen zum Download bereit.

Sabine Kurz

20.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Als „Besondere Gefährdungen“ wurden Arbeiten neu gruppiert, die den Beizug von Spezialisten erfordern:

  • Arbeiten mit mechanischen Gefährdungen;
  • Arbeiten mit Arbeitsmitteln mit Quetsch-, Scher-, Stoss-, Schneid-, Stich-, Einzug- oder Fangstellen;
  • Arbeiten mit Absturzgefährdungen ab 2 m;
  • Arbeiten mit elektrischen Gefährdungen;
  • Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (chemisch/biologisch);
  • Arbeiten mit Brand- und Explosionsgefährdungen;
  • Arbeiten mit thermischen Gefährdungen;
  • Arbeiten mit speziellen physikalischen Gefährdungen wie Lärm, Vibrationen, ionisierende / nicht ionisierende Strahlung;
  • Arbeiten mit Gefährdungen durch besondere Arbeitsumgebungsbedingungen u. a. in Schächten, Kanälen, Silos und Tanks;
  • Arbeiten mit Gefährdungen am Bewegungsapparat wie Arbeiten mit Zwangshaltungen, ungünstigen Körperbewegungen, repetitiven Bewegungen oder Arbeiten, die das Bewegen von Lasten erfordern.

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