Arbeitgebende müssen die Kosten <br>für die Bildschirmbrille erstatten

Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeit ganz oder überwiegend am Bildschirm verbringen, wissen, wie anstrengend dies für die Augen sein kann. Abhilfe schaffen kann eine spezielle Sehhilfe, die Bildschirmbrille. Der EuGH hat […]
Maria Markatou

Maria Markatou

23.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeit ganz oder überwiegend am Bildschirm verbringen, wissen, wie anstrengend dies für die Augen sein kann. Abhilfe schaffen kann eine spezielle Sehhilfe, die Bildschirmbrille. Der EuGH hat hier in einer Entscheidung klargestellt, dass Arbeitgebende die Kosten für eine erforderliche Bildschirmbrille tragen müssen (EuGH, Urteil vom 22.12.2022, Az. C-392/21).

Rumänisches Gericht legt den Rechtsstreit

dem EuGH zur Entscheidung vor



Der Fall spielt in Rumänien. Ein Mitarbeiter einer Behörde hatte die Kostenübernahme für eine neue Korrekturbrille beantragt. Die Kosten beliefen sich auf rund 530 €. Sowohl der Arbeitgebende als auch die Krankenkasse des Beschäftigten haben die Kostenübernahme abgelehnt. Der Mitarbeiter zog vor Gericht und verklagte die Behörde auf Kostenübernahme. Das ortsansässige zweitinstanzliche Gericht in Cluj (Klausenburg) entschied allerdings nicht, sondern legte den Rechtsstreit dem EuGH in Brüssel zur Entscheidung vor.



Der EuGH konkretisiert die Pflicht

der Arbeitgebenden



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