Keine private Handynutzung während der Arbeitszeit
Der Fall: Der Arbeitgebende hatte seine Arbeitnehmenden per Aushang zum Thema „Regeln zur Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit“ darauf hingewiesen, dass jede Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit nicht gestattet ist. Bei Verstößen drohte er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung. Der Betriebsrat sah darin einen Verstoß gegen die Mitbestimmungsrechte und klagte.
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