Ziel der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung ist es vor allem: die Beratung. Beschäftigte sollen verstehen, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, wie ihr Körper reagiert und was sie im Notfall tun können. Außerdem klärt die Beratung über ein oft vergessenes Recht auf: die Wunschvorsorge. Wer sich Sorgen macht, dass die Tätigkeit mit den Gefahrstoffen der Gesundheit schadet, oder sich informieren möchte, darf den Betriebsarzt aufsuchen – ganz ohne konkreten Verdacht oder Pflichtvorgabe. Das schafft Sicherheit und Vertrauen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unterweisung Plus‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
- Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
- Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen
