Schwerpunktthema

Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung? So wird aus „Bahnhof“ ein Aha-Moment

Toluol? Schon mal gehört. Natronlauge? Kennt man. Aber was genau passiert im Körper, wenn man mit diesen Stoffen in Kontakt kommt? Und was hilft, wenn’s passiert ist? Hier kommt sie ins Spiel: die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Sie ist ein oft übersehener, aber zentraler Baustein jeder Unterweisung mit Gefahrstoffen – und weit mehr als ein kurzer Hinweis auf Schutzbrille und Handschuhe. Gleichzeitig ist sie für die Unterweisenden ein Buch mit sieben Siegeln. Wie also sieht eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung konkret aus?
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

15.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Ziel der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung ist es vor allem: die Beratung. Beschäftigte sollen verstehen, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, wie ihr Körper reagiert und was sie im Notfall tun können. Außerdem klärt die Beratung über ein oft vergessenes Recht auf: die Wunschvorsorge. Wer sich Sorgen macht, dass die Tätigkeit mit den Gefahrstoffen der Gesundheit schadet, oder sich informieren möchte, darf den Betriebsarzt aufsuchen – ganz ohne konkreten Verdacht oder Pflichtvorgabe. Das schafft Sicherheit und Vertrauen.

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