Arbeitsschutzgesetz gilt weiterhin
Die zentrale Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Diese Pflicht gilt unabhängig von äußeren Umständen und umfasst ausdrücklich auch die Anpassung der Maßnahmen an veränderte Situationen.
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