Rechtliches

Arbeitsschutzvorschriften: Bei Missachtung droht die Kündigung!

Arbeitgebende müssen Arbeitsschutzvorschriften gegenüber den Beschäftigten einhalten. Das ist ganz klar und das können die Arbeitnehmenden auch einfordern. Umgekehrt gilt aber auch, dass sich Beschäftigte an im Betrieb geltende Arbeitsschutzmaßnahmen halten müssen. Tun sie das nicht, können sie sanktioniert werden. So wie die Mitarbeiter in den folgenden Fällen.
Maria Markatou

Maria Markatou

15.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Fall Nummer 1: Mitarbeiter trägt lieber Schwarz

Der Fall: Im Betrieb eines Unternehmers galt eine Kleiderordnung. In dieser war vorgesehen, dass der Arbeitgeber Mitarbeitenden für die Bereiche Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung stellt. Im Bereich der Produktion mussten die Mitarbeitenden rote Arbeitshosen tragen. Dies deswegen, weil in der Produktion sehr viele Gabelstapler eingesetzt werden. Durch die roten Hosen sollen die Mitarbeitenden gut sichtbar sein und Unfälle vermieden werden.

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