Fall Nummer 1: Mitarbeiter trägt lieber Schwarz
Der Fall: Im Betrieb eines Unternehmers galt eine Kleiderordnung. In dieser war vorgesehen, dass der Arbeitgeber Mitarbeitenden für die Bereiche Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung stellt. Im Bereich der Produktion mussten die Mitarbeitenden rote Arbeitshosen tragen. Dies deswegen, weil in der Produktion sehr viele Gabelstapler eingesetzt werden. Durch die roten Hosen sollen die Mitarbeitenden gut sichtbar sein und Unfälle vermieden werden.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Unterweisung Plus’ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
- Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
- Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen
