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Arbeitsstättenregeln: Welche Vorteile sie bieten und wann Abweichungen erlaubt sind

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber bei allen Schutzmaßnahmen gegen arbeitsbedingte Gefährdungen für ihre Beschäftigten den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene einhalten. Diesen spiegeln die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wider, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt macht. Die ASR bieten daher eine wichtige Hilfe, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung rechtskonform umzusetzen.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

11.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Nach § 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber zunächst zu ermitteln, ob und welchen Gefährdungen die Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sein können. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) muss der Arbeitgeber sodann wirksame Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen. Dabei kann er den Vorgaben der einschlägigen ASR folgen oder individuelle Lösungen entwickeln.

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