Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Anspruch ja – aber nur auf Antrag
Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Aber Ihr Chef ist nicht verpflichtet, es automatisch auszustellen: ein qualifiziertes Zeugnis muss beantragt werden – natürlich am besten schriftlich. Lassen Sie sich Ihr Arbeitszeugnis nicht per E-Mail oder anderen elektronischen Wegen zukommen.
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