Die Pflichten der Beschäftigten sind u. a. in § 15 Arbeitsschutzgesetz geregelt. Doch mit dem Zitat des Paragraphen und der Auflistung der gesetzlichen Pflichten holen Sie nur wenige Beschäftigte hinter dem Ofen hervor. Da hilft schon eher ein vergleichendes Bild, das viele gut nachvollziehen können.
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