Basiswissen

Auch Mitarbeitende tragen Verantwortung, denn Arbeitsschutz ist Mannschaftssport!

„Das müssen die da oben mal regeln!“ oder „Hier kümmert sich ja keiner drum!“ – Sätze wie diese hören Sifas in Betrieben regelmäßig. Die Botschaft ist klar: Arbeitsschutz ist nicht mein Problem. Dabei steht fest: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Teamaufgabe. Auch Beschäftigte haben (gesetzliche) Pflichten – und die lassen sich statt mit Paragraphen wunderbar mit dem Bild eines Mannschaftssports erklären.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

10.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Pflichten der Beschäftigten sind u. a. in § 15 Arbeitsschutzgesetz geregelt. Doch mit dem Zitat des Paragraphen und der Auflistung der gesetzlichen Pflichten holen Sie nur wenige Beschäftigte hinter dem Ofen hervor. Da hilft schon eher ein vergleichendes Bild, das viele gut nachvollziehen können.

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