Arbeitnehmer rastet aus und schlägt mit dem Vorschlaghammer zu
Der Fall: An seinem letzten Urlaubstag im August betrat ein langjähriger Mitarbeiter den Betrieb. Er fragte, wo sich sein Ex-Kollege aufhält. Nachdem er keine Antwort von den Kollegen erhalten hatte, schlug er mit einem großen Vorschlaghammer drei Scheiben eines Meistercontainers ein. Zuvor hatte er sämtliche Reifen am Fahrzeug des früheren Kollegen zerstochen. Dem Werkschutz gegenüber gab er an, dass sein alter Meister und Kollege ihn in der Vergangenheit psychisch immer fertiggemacht hat. Der Arbeitnehmer hat ein psychisches Anfallsleiden. Ausgelöst wurde der vorstehend genannte Krankheitsschub durch das Absetzen der verordneten Medikation. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter fristlos. Dieser erhob Kündigungsschutzklage.
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