Betriebliche Beauftragte

Aufgaben und Verantwortung von Gefahrgutbeauftragten im Überblick

Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, wenn sie mit gefährlichen Gütern im Sinne des Gefahrgutrechts umgehen, die eine festgelegte höchstzulässige Menge überschreiten. Beauftragungen können hierbei jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Nehmen Sie die Bestellung in Ihrem Unternehmen doch mal genauer unter die Lupe.
EIn Lagerarbeiter trägt einen Schutzhelm und eine Warnweste und hat ein Walki-Talki in der Hand
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

23.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist immer dann verpflichtend, sobald ein Betrieb gefährliche Güter transportiert, befördern lässt oder sonst wie am Transport beteiligt ist. Ausnahmen bestehen nur bei begrenzten Mengen, freigestellten Beförderungseinheiten oder geringen Jahresmengen gemäß ADR 1.1.3.6. Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten sind in § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt.

Weiterhin sind in § 4 Fristen für Schulungen und Fortbildungen und in § 5 die Schulungsanforderungen zum Erwerb des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte festgelegt. Beachten Sie: Der Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig und kann nur durch eine erneute schriftliche Prüfung verlängert werden. Ohne gültigen Nachweis ist eine Bestellung unzulässig.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Gefahrstoffe aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Fachwissen für die Praxis: alle relevanten Themen zur Herstellung, Verwendung, Beförderung, Lagerung und Entsorgung von gefährlichen Stoffen – verständlich aufbereitet und von Experten geprüft.
  • Praxisnahe Arbeitshilfen: Checklisten, Muster und Vorlagen die Ihnen die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen erleichtern.
  • Aktuelle Updates: Laufende Informationen zu gesetzlichen Änderungen und neuen Regelungen halten Sie stets auf dem neuesten Stand.