Arbeitgeberseitige Führerscheinkontrolle ist Pflicht!
Es gibt keine Norm, die festlegt, dass Arbeitgeber die Führerscheine ihrer Mitarbeiter kontrollieren müssen. In § 21 Abs. 1 StVG werden aber Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis festgelegt. Bestraft wird aber nicht nur, wer selbst ohne Führerschein fährt, sondern auch, wer „als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“ Lässt also ein Arbeitgeber einen Außendienstmitarbeiter ohne Führerschein fahren, kann auch er bestraft werden. Daraus folgt wiederum, dass sich Arbeitgeber vergewissern müssen, dass Außendienstler auch wirklich fahren dürfen.
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