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Auswirkungen der neuen Tachographenpflicht auf Planung, Touren und Fahrerqualifikation

Ab 1.7.2026 müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 t, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, mit einem Smart Tacho 2 (intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation) ausgestattet sein. Das bedeutet: Künftig werden auch leichte Nutzfahrzeuge wie Transporter, Sprinter und kleine Lkw erfasst und können einfacher von Behörden kontrolliert werden. Lesen Sie hier, worauf Sie jetzt achten müssen.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

14.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Durch die Einführung der Tachographenpflicht bereits ab 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht (statt bisher 3,5 t) im grenzüberschreitenden Einsatz unterliegen ab 1.7.2026 deutlich mehr Fahrzeuge den Lenk- und Ruhezeiten (Verordnung (EG) 561/2006 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 165/2014).

Funktionen des Smart Tacho 2, die für Fahrer und Disponenten relevant sind

  • Automatische Aufzeichnung von Grenzüberfahrten
  • Erfassung von Be- und Entladevorgängen
  • Kontrollbehörden können Daten zu Grenzübertritten, Pausen und Arbeitszeiten auslesen (Remote Download).
  • Manipulationssicherheit durch GNSS und verschlüsselte Daten

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