Der Gesetzgeber macht Ihnen keine Formvorschriften
Per Gesetz müssen Sie Ihren länger erkrankten Mitarbeitern ein BEM anbieten. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2014 (vom 20.11.2014, Az. 2 AZR 755/13) heißt es:
„Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung eines gesetzlich gebotenen betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu ergreifen. Dazu gehört, dass er den Arbeitnehmer auf die Ziele des BEM sowie die Art und den Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinweist.“
Meine Empfehlung: Aufgrund dieser gerichtlichen Aussage sollten die betroffenen Mitarbeiter immer schriftlich eingeladen werden. Im Streitfall kann so nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist.
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