Mutterschutz kompakt erklärt

Beschäftigungsverbot richtig anwenden: Das müssen Arbeitgeber wissen

Kann durch die Tätigkeit in der Praxis die Sicherheit von Mutter und Kind nicht gewährleistet und auch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, darf ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dieses Verbot kann bei den entsprechenden Voraussetzungen von folgenden Personen/Ämtern ausgesprochen werden und ist von einer Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden.
Renate Tief

Renate Tief

07.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Grundlegender Unterschied zwischen Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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