Leserfragen

„Besteht Unfallschutz während eines privaten Gesprächs am Arbeitsplatz?“

Frage: „In unserer Firma werden gelegentliche private Unterhaltungen bzw. Telefonate von der Geschäftsleitung geduldet. Sind Unfälle während solcher Gespräche versichert?“ Antwort: Es kommt darauf an! Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte […]
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

03.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „In unserer Firma werden gelegentliche private Unterhaltungen bzw. Telefonate von der Geschäftsleitung geduldet. Sind Unfälle während solcher Gespräche versichert?“

Antwort: Es kommt darauf an! Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Tätigkeit während des privaten Gesprächs weiterhin im Vordergrund steht und ursächlich für den Unfall ist. Beispiel: Ein Empfangsmitarbeiter nimmt Geschäftspost an und wechselt dabei ein paar Worte mit dem Postboten. Auch kurze private Gespräche „im Vorbeigehen“ sind in der Regel versichert, z. B. wenn ein Mitarbeiter auf dem Weg zu einer Arbeitsaufgabe kurz telefoniert. Entscheidend ist, dass der Weg und nicht das Gespräch den Unfall verursacht hat.

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