Grundlage für das Vorgehen der Aufsichtsbeamten ist die „Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung“. Herausgeber ist der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), ein Gremium der Landesbehörden, das die Arbeitsschutzüberwachung länderübergreifend koordiniert.
Die bundesweit angewandte Arbeitshilfe soll den Prüfern Hinweise und Empfehlungen für die Begutachtung der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (nachfolgend: GB) durch die Betriebe und die einheitliche Bewertung der Ergebnisse an die Hand geben.
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