Beauftragen bedeutet Delegieren. Ihr Arbeitgeber und seine Führungskräfte entlasten sich dadurch von Aufgaben, für die die eigene Arbeitszeit oder die eigenen Kompetenzen nicht ausreichen. Für Ihren Arbeitgeber ist das Benennen von Betriebsbeauftragten damit eine teils geforderte, aber auch teils unabhängig von einer solchen Pflicht sinnvolle und nützliche Möglichkeit, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben und Pflichten zu delegieren. Zusammengefasst lässt sich „beauftragen“ wie folgt definieren:
Eine Beauftragung ist
- die eindeutige Benennung und
- schriftliche Bestellung
- eines sachkundigen und qualifizierten Mitarbeiters
- für einen bestimmten Aufgaben- bzw. Gefahrenbereich.
Beachten Sie: Wie bei der Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte bedeutet auch die Delegation von Aufgaben an Beauftragte nicht, dass der Delegierende seine Verantwortung vollständig abgibt. Ihr Arbeitgeber kann sich durch Delegieren zwar von konkreten Aufgaben entlasten, er bleibt jedoch stets in der Führungsverantwortung und muss z. B. kontrollieren, dass ein Beauftragter seine Aufgaben auch wahrnimmt.
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