Betriebliche Beauftragte

Betriebliche Beauftragte als Pfeiler der betrieblichen Eigenkontrolle

Arbeitgeber tragen Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit aller Menschen, die sich auf ihrem Gelände aufhalten. Während grundlegende Schutzmaßnahmen zumeist durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte abgedeckt werden können, stoßen Betriebe bei speziellen Risiken schnell an ihre Grenzen. Themen wie Gefahrstoffe, Strahlen- oder Explosionsschutz erfordern Fachwissen, das über die allgemeine Arbeitsschutzkompetenz hinausgeht. Dafür setzen Unternehmen speziell qualifizierte Personen ein, die sogenannten Beauftragten, die aufklärende, beratende, unterstützende und kontrollierende Aufgaben im Arbeitsschutz übernehmen und fachliche Verantwortung tragen.
EIn Lagerarbeiter trägt einen Schutzhelm und eine Warnweste und hat ein Walki-Talki in der Hand
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

23.04.2026 · 5 Min Lesezeit

Beauftragen bedeutet Delegieren. Ihr Arbeitgeber und seine Führungskräfte entlasten sich dadurch von Aufgaben, für die die eigene Arbeitszeit oder die eigenen Kompetenzen nicht ausreichen. Für Ihren Arbeitgeber ist das Benennen von Betriebsbeauftragten damit eine teils geforderte, aber auch teils unabhängig von einer solchen Pflicht sinnvolle und nützliche Möglichkeit, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben und Pflichten zu delegieren. Zusammengefasst lässt sich „beauftragen“ wie folgt definieren:

INFO-BOX

Eine Beauftragung ist

  • die eindeutige Benennung und
  • schriftliche Bestellung
  • eines sachkundigen und qualifizierten Mitarbeiters
  • für einen bestimmten Aufgaben- bzw. Gefahrenbereich.

Beachten Sie: Wie bei der Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte bedeutet auch die Delegation von Aufgaben an Beauftragte nicht, dass der Delegierende seine Verantwortung vollständig abgibt. Ihr Arbeitgeber kann sich durch Delegieren zwar von konkreten Aufgaben entlasten, er bleibt jedoch stets in der Führungsverantwortung und muss z. B. kontrollieren, dass ein Beauftragter seine Aufgaben auch wahrnimmt.

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