Der Fall: Ein Produktionshelfer war bereits seit 2010 alljährlich länger als sechs Wochen arbeitsunfähig und verursachte so beträchtliche Entgeltfortzahlungskosten. Nach einem BEM im März 2019 fielen weitere 79 Arbeitsunfähigkeitstage an. Der Arbeitgeber kündigte ihm deshalb im Februar 2020.
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