Setzen Sie Betriebsanweisungen bewusst und gezielt ein. Erstellen Sie nicht für jede Tätigkeit eine BA. Ein Übermaß führt dazu, dass einzelne Anweisungen an Bedeutung verlieren und im Alltag nicht mehr wahrgenommen werden (Schilderwald). Konzentrieren Sie sich auf Tätigkeiten und Situationen, bei denen Verhalten tatsächlich sicherheitsentscheidend ist. Es gibt keine starre gesetzliche Formvorgabe für Betriebsanweisungen. Orientieren Sie sich dennoch an einem einheitlichen Aufbau. Standardisierte Strukturen helfen, dass z. B. auch betriebsfremde Personen Inhalte schnell erfassen und richtig einordnen.
Top-Thema: Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen gezielt erstellen – vom Restrisiko zur klaren Handlungsanweisung
Betriebsanweisungen (BA) sind kein Selbstzweck und keine rechtliche Pflichtübung. Sie greifen genau dort, wo Ihre Gefährdungsbeurteilung an ihre Grenze stößt: Sie haben Gefährdungen identifiziert und mit Substitution, technischen und organisatorischen Maßnahmen reduziert – aber ein Restrisiko bleibt bestehen. Die Relevanz dieses Restrisikos hängt vom Verhalten der Mitarbeitenden ab. Genau dieses Verhalten steuern Sie mit der Betriebsanweisung.