Rechtliches

Betriebsarzt haftet nicht bei fachgerechtem medizinischem Handeln

Ärzte haben ein hohes Haftungsrisiko und große Angst vor Kunstfehlern. Beim Betriebsarzt tritt neben der Angst vor einem Behandlungsfehler noch die Angst vor der Wut der Beschäftigten, wenn die arbeitsmedizinische Untersuchung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt. Aber: Solange der Arzt richtig behandelt, muss er keine Haftung fürchten (Landgericht (LG) Köln, 25.8.2020, Az. 3 O 208/19).
Maria Markatou

Maria Markatou

25.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Mitarbeiterin muss zum Betriebsarzt

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin musste wegen auffälligen Verhaltens zu einer betriebsärztlichen Untersuchung. Der Arzt schrieb:

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