In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, worauf zu achten ist. Im Fall des Lesers lautete unsere Antwort: Für eine Anzahl von rund 700 Personen muss ein Festzelt mit einer Größe von mindestens 15 mal 45 Metern vorgesehen werden. Für das Errichten von Festzelten dieser Größe benötigen Sie eine Baugenehmigung Ihrer zuständigen Baubehörde. In der Regel werden diese Bauanfragen durch die Zeltverleihfirmen mit organisiert. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden Sie dann in Abhängigkeit vom geplanten Standort, der Erreichbarkeit (Zufahrten, Parksituation etc.) auch über die entsprechenden Anforderungen in Sachen Arbeitssicherheit, Entfluchtung und Brandschutz unterrichtet.
Grundsätzlich müssen Sie auch davon ausgehen, dass ein Zelt dieser Größe in der Baugenehmigung als Versammlungsstätte eingestuft wird und so die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung Ihres Bundeslandes zum Tragen kommen. Die zuständige Baubehörde kann im Genehmigungsverfahren zudem weitere Auflagen für sogenannte „fliegende Bauten“ vorschreiben. Je nach Jahreszeit und Region muss mit Blick auf die Wind- und Schneelast auch die Statik berücksichtigt werden. Ebenso sollten ergänzende sicherheitstechnische Maßnahmen in Bezug auf Fußboden, Beleuchtung, Heizung, Deko und Festzeltgarnituren sowie Küchen-, Logistik- und Unterhaltungsbereiche (Bühne), Licht- und Tontechnik bereits in der Planung definiert sein.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Sicherheit im Betrieb’ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
- Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
- Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
- Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.
