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Betriebskontrollen: Was die Aufsichtsbeamten dürfen – und was Sie nicht dulden müssen

Die Arbeitsschutzbehörden haben die Pflicht, die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen der Arbeitgeber nach den geltenden Vorschriften zu überwachen. Ein wichtiges Instrument dazu sind Betriebsbesichtigungen (auch Revision genannt). Aber nicht jeder Betrieb ist begeistert, wenn die Aufsichtsbeamten ihren Besuch ankündigen oder gar unangemeldet an die Tür klopfen. Lesen Sie hier, welche Rechte die Beamten haben und wo ihnen Grenzen gesetzt sind.
Rafael de la Roza

Rafael de la Roza

15.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit besitzen die Arbeitsschutzbehörden weitreichende Befugnisse. Sie dürfen u. a.

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